Markus Rauch, Ludwig-Krapf-Straße 5, 72072 Tübingen,
Landseestraße 42, 76437 Rastatt, markus.rauch@student.uni-tuebingen.de
20. April 1998
Der Beitrag der Bodenreform zur Integration der "Umsiedler"
in der Sowjetischen Besatzungszone 1945-1949
A. Inhaltsverzeichnis
A. Inhaltsverzeichnis
B. Einleitung
I. Fragestellung der Arbeit
II. Bemerkungen zur Quellenlage
III. Bemerkungen zum Forschungsstand
IV. Aufbau der Arbeit
C. Die "Umsiedlerproblematik"
I. Der Beginn des Flüchtlingsstroms 1945
II. Die "Zentralverwaltung für deutsche Umsiedler"
(ZVU)
III. Unzulänglichkeiten bei der Erfassung der "Umsiedler"
IV. Entwicklung der Flüchtlingszahlen bis 1950
D. Der Beginn der Bodenreform 1945
I. Forderungen der politischen Parteien zur Bodenreform
1. Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
3. Christlich-demokratische Union Deutschlands (CDUD)
4. Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD)
5. Erklärung der Blockparteien zur Bodenreform
II. Die Verordnungen über die Bodenreform
1. Genese der Verordnungen
2. Bestimmungen über Enteignungen
3. Bestimmungen über Landzuteilungen an "Umsiedler"
4. Bestimmungen über Bodenreformkommissionen
5. Bestimmungen über den Landerwerb
III. Die Durchführung der Enteignungen
1. Beteiligung an den Bodenreformkommissionen
2. Die landwirtschaftliche Besitzstruktur vor den Enteignungen
3. Umfang der Enteignungen
IV. Reaktionen auf den Beginn der Bodenreform
1. Einheimische Bauern und Landarbeiter
2. "Umsiedler"
3. Bewerbungen um Landzuteilung
E. Die Berücksichtigung der "Umsiedler" bei den
Landzuteilungen
I. Umfang der Landzuteilungen bis 1950
1. Landzuteilungen an die einheimische Bevölkerung
2. Landzuteilungen an "Umsiedler"
3. Entspannung der "Umsiedlerproblematik" durch die Landzuteilungen
II. Veränderungen in der Besitzstruktur bis 1951
III. Die Größe der Neubauernwirtschaften
1. Korrelation von Größe und Ökonomie
2. Abhängigkeit der Größe von Angebot und Nachfrage
3. Größe der Landzuteilungen
IV. Die Qualität der Böden
F. Die Situation der "Umsiedler"-Neubauern
I. Die mangelhafte Ausgangssituation
1. Vorfindliche Mängel
2. Benachteiligung bei den Zuteilungen von Inventar
3. Unterstützung durch die Parteien und die ZVU
II. Die Ausstattung mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden
1. Entwicklung bis 1947
2. SMAD-Befehl Nr. 209
3. Umsetzung des SMAD-Befehls Nr. 209
4. Bilanz der Bautätigkeiten für die "Umsiedler"-Neubauern
III. Die Ausstattung mit landwirtschaftlichen Geräten
IV. Hilfsmaßnahmen durch die DWK
V. Die soziale Integration
1. Vorbehalte und Benachteiligungen
2. Abhängigkeitsverhältnisse
3. Gesellschaftliche Stellung
4. Konflikte
VI. Die Landfluchtbewegung
G. Zusammenfassung
I. Positiva
II. Negativa
III. Fazit
IV. Ausblick
H. Literaturverzeichnis
I. Quellen
II. Sekundärliteratur
B. Einleitung
In allen deutschen Besatzungszonen
wurde nach dem Ende des II. Weltkriegs eine Reform zur Umstrukturierung
der Landwirtschaft durchgeführt, da die Besatzungsmächte den
Großgrundbesitz zu den Stützen des nationalsozialistischen Herrschaftssystems
zählten. Ebenso waren alle Besatzungszonen mit dem Problem der Aufnahme
von Flüchtlingen und Vertriebenen aus Gebieten außerhalb ihrer
Grenzen konfrontiert.
In der Sowjetischen Besatzungszone
wurde eine Bodenreform ab 1945 am konsequentesten durchgeführt; ebenso
hatte sie durch ihre den ehemals deutschen Ostgebieten benachbarte Lage
in besonderem Maß Flüchtlinge und Vertriebene aufzunehmen.
I. Fragestellung der Arbeit
In dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen
werden, welchen Beitrag die Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone
in den Jahren 1945-1949 zur Integration der "Umsiedler" genannten Flüchtlinge
und Vertriebenen in die Gesellschaft und das Wirtschaftsleben leisten sollte
und konnte.
II. Bemerkungen zur Quellenlage
Zum Quellenstudium konnte ich vor allem
auf die Berichte der Landes- und Provinzialverwaltungen aus den Jahren
1945-1946 und auf die in der DDR veröffentlichten Quellensammlungen
"Dokumente und Materialien zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung"
für die Jahre 1945-1946 und "Um ein antifaschistisch-demokratisches
Deutschland. Dokumente aus den Jahren 1945-1949" zurückgreifen.
Vieles aber liegt noch immer unveröffentlicht
in Archiven, wie die zahlreichen Verweise auf das Bundesarchiv in Potsdam
in den für die Arbeit grundlegenden Aufsätzen Wolfgang Meinickes
offenlegen. Die beiden noch nicht erschienenen Nachfolgebände von
Manfred Wille "Die Vertriebenen in der SBZ/DDR. Dokumente" versprechen
für die Fragestellung weiteres interessantes Quellenmaterial.
III. Bemerkungen zum Forschungsstand
Weder in der west- noch in der ostdeutschen
Forschung hat die Fragestellung der Arbeit eine wünschenswert lange
Tradition. Der westdeutschen Forschung war der Blick dafür dadurch
verbaut, daß der Bodenreform in der Forschung der 50er- und 60er-Jahre
vor allem als Maßnahme der Sowjetisierung, in der Forschung der 70er-
und 80er-Jahre vor allem als Maßnahme der Entnazifizierung Beachtung
geschenkt wurde. In der ostdeutschen Forschung wurde die Bodenreform weitgehend
linear mit der Kollektivierung der Landwirtschaft in den 50er-Jahren verbunden
und im Sinne des proklamierten sozialrevolutionären Bündnisses
zwischen Arbeitern und Bauern interpretiert; innerhalb dieses Rahmens aber
wurde ihr Beitrag zur Unterbringung und beruflichen Eingliederung der "Umsiedler"
durchaus gewürdigt.
Dennoch war das Schicksal der Umsiedler
ein "in der DDR lange Zeit tabuisierte[s] Thema". Manfred Wille begründet
dieses Tabu damit, daß "das ständige Bekunden der engen Freundschaft
mit den 'Bruderländern' und die einseitige Übernahme aller Schuld
der wechselhaften und komplizierten historischen Vergangenheit" der DDR-Politik
und der "von ihr abhängigen Wissenschaft" eine Aufarbeitung des Schicksals
der "Umsiedler" und ihrer Integration verbot; so stehe noch 1993 "die Forschung
zur Aufnahme und Integration von 4,3 Millionen deutschen Vertriebenen in
die Gesellschaft der sowjetischen Besatzungszone [...] ganz am Anfang",
wenn auch Manfred Wille in Magdeburg ab Mitte der 70er-Jahre und Wolfgang
Meinicke in Berlin (Ost) ab Mitte der 80er-Jahre erste Forschungen zur
"Umsiedlerfrage" anstrengten. Im Rahmen dieser Arbeit greife ich vor allem
auf zwei Aufsätze Wolfgang Meinickes aus den Jahren 1993 und 1996
zurück, die explizit die Fragestellung der Arbeit verfolgen.
IV. Aufbau der Arbeit
In den ersten beiden Teilen der Arbeit
soll thematisiert werden, in welchen politischen Zusammenhang zur "Umsiedlerproblematik"
die Bodenreform 1945 gestellt war. Die beiden folgenden Arbeitsschritte
sollen erweisen, inwieweit die Bodenreform integrativ wirkte, indem die
Beteiligung der "Umsiedler" an den Landzuteilungen der Bodenreform und
die Situation der sog. "Umsiedler-Neubauern" bis 1949/50 untersucht wird.
Die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsschritte und ihre Einordnung sollen
abschließend zusammengefaßt werden.
C. Die "Umsiedlerproblematik"
I. Der Beginn des Flüchtlingsstroms 1945
Für die großen Ströme
deutscher Flüchtlinge und Vertriebener war die Sowjetische Besatzungszone
zugleich Aufnahme- und Transitgebiet. Bereits Anfang 1945 hatte mit dem
Näherrücken der Front eine Fluchtbewegung ins Gebiet zwischen
Elbe und Oder eingesetzt. Nachdem im Sommer 1945 die Vertreibungen der
Deutschen eingesetzt hatten, waren die neugebildeten Landes- und Provinzialverwaltungen
ab August 1945 zum Erlaß von Anordnungen über Notaufnahme, Registrierung
und Weiterschleusung der Flüchtlinge und Vertriebenen gezwungen.
Hilfsaktionen gingen vor allem von
Wohlfahrtseinrichtungen und den Kirchen aus. In den ersten Wochen und Monaten
gelang es aber (vor allem durch die weitgehend zerstörten Kommunikations-
und Transportwege) kaum, die Menschenmassen in geordneten Bahnen zu lenken.
Die Situation der Flüchtlinge und Vertriebenen war in vielen Ballungsgebieten
katastrophal, wie Manfred Wille im ersten Band seiner Dokumente "Die Vertriebenen
in der SBZ/DDR" deutlich macht.
II. Die "Zentralverwaltung für deutsche Umsiedler" (ZVU)
Auf allen administrativen Ebenen bildeten
sich bis 1946 "Umsiedler"-Sonderverwaltungen heraus. "Zur Koordination
und Vereinheitlichung der notwendigen Maßnahmen" wurde am 15. September
1945 auf Befehl der SMAD die "Zentralverwaltung für Flüchtlingswesen
und Heimkehrer" gegründet; erst Ende September wurde sie in die "Zentralverwaltung
für deutsche Umsiedler" umbenannt.
Die ZVU ordnete am 2. Oktober 1945
an, offiziell nur mehr von "Umsiedlern", nicht mehr von "Flüchtlingen"
und "Vertriebenen" zu sprechen. In Thüringen wurden die "Umsiedler"
zur Dokumentation einer abgeschlossenen Integration ab Anfang 1946 im offiziellen
Sprachgebrauch als "Neubürger" bezeichnet, in den anderen Ländern
wenig später.
Der ZVU kann zu Beginn ihrer Arbeit
eine mangelnde sachliche Qualifikation ihrer Mitarbeiter (durch die Besetzung
eher mit linientreuen, jüngeren Mitarbeitern als mit erfahrenen Fachkräften)
und Kompetenzgerangel mit den Zentralverwaltungen für Arbeit und Sozialfürsorge
und der für Land- und Forstwirtschaft nicht abgesprochen werden. Beides
führte vielfach zu Verzögerungen und Versäumnissen bei der
notwendigen Koordination organisatorischer Maßnahmen der Verteilung
und Versorgung der "Umsiedler". Michael Schwartz erkennt erst ab dem Sommer
1946 eine Konsolidierung des "administrativen Chaos'".
III. Unzulänglichkeiten bei der Erfassung der "Umsiedler"
Bei der Erfassung der "Umsiedler" taten
sich umfangreiche Schwierigkeiten auf. Statistiken der ZVU aus den ersten
Monaten leiden unter den materiellen und personellen Unzulänglichkeiten,
unter denen sie erhoben wurden; dazu erschwerten umfangreiche Binnenwanderungen
der "Umsiedler" und oftmals nicht mehr vorhandene Ausweispapiere die Erfassung.
Auch die Definition des "Umsiedler"-Begriffs
war unklar: Teilweise wurden nicht nur Flüchtlinge und Vertriebene,
sondern auch (bereits vor Kriegsende Evakuierte) erfaßt. Da die der
ZVU gemeldeten Zahlen Grundlage deren Planung für weitere Zuteilungen
wurden, ist von daher auch von eher nach oben 'korrigierten' Zahlen auszugehen.
Manfred Wille rechnet so die im Dezember 1945 gemeldeten 3,4 Mio. "Umsiedler"
auf etwa 2,3 Mio. Flüchtlinge und Vertriebene zurück.
IV. Entwicklung der Flüchtlingszahlen bis 1950
Die ersten zuverlässigeren Flüchtlingszahlen
lieferte eine Erfassung am 29. Oktober 1946, nach der 3,5 Mio. "Umsiedler"
fast 20% der Gesamtbevölkerung stellten; diese Zahl stieg bis zum
Dezember 1947 auf 4,4 Mio. (25% der Gesamtbevölkerung) und nach einer
leichten Verringerung im Jahr 1948 bis zum März 1949 auf einen Höchstwert
von über 4,4 Mio. (25% der Gesamtbevölkerung); bis zum 31. August
1950 sollte sie dann wieder auf 4,2 Mio. (23% der Gesamtbevölkerung)
sinken.
Die Sowjetische Besatzungszone war
also vor die Aufgabe gestellt, über vier Millionen "Umsiedler" oder
fast ein Viertel der Gesamtbevölkerung dauerhaft in die Gesellschaft
und das Wirtschaftsleben zu integrieren.
Der Anteil der "Umsiedler" an der
Gesamtbevölkerung, die sog. "Umsiedlerquote", lag in den Landkreisen
ungleich höher als in den Stadtkreisen; bei durchschnittlich 20% lag
sie 1946 in den Landkreisen bei 23%, in den Stadtkreisen bei 11%.
Die einzelnen Länder hatten
noch weit unterschiedlichere "Umsiedlerquoten". Während sie in Brandenburg,
Sachsen-Anhalt und Thüringen ungefähr dem Durchschnitt in der
Sowjetischen Besatzungszone entsprach, lag sie in Mecklenburg mit Abstand
am höchsten, in Sachsen mit Abstand am niedrigsten:
|
Mecklenburg
|
Brandenburg
|
Sachsen-Anhalt
|
Thüringen
|
Sachsen
|
|
Oktober 1946
|
41,2%
|
20,8%
|
21,0%
|
18,6%
|
11,4%
|
|
April 1949
|
43,3%
|
24,8%
|
24,4%
|
23,0%
|
17,2%
|
D. Der Beginn der Bodenreform 1945
I. Forderungen der politischen Parteien zur Bodenreform
Die neugegründeten Parteien in
der Sowjetischen Besatzungszone forderten im Sommer 1945 in verschiedener
Form eine Bodenreform. Im Gegensatz zu den anderen Parteien schien die
KPD von Beginn an die Chance erkannt zu haben, durch Landzuteilungen infolge
einer Bodenreform dem "Umsiedlerproblem" wirkungsvoll begegnen zu können.
1. Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)
Die KPD forderte als erste wieder zugelassene
politische Partei in ihrem am 13. Juni 1945 in der Deutschen Volkszeitung
veröffentlichten Gründungsaufruf vom 11. Juni 1945 die "Enteignung
des gesamten Vermögens der Nazibonzen und Kriegsverbrecher, Übergabe
dieses Vermögens in die Hände des Volkes zur Verfügung der
kommunalen oder provinzialen Selbstverwaltungsorgane" und die "Liquidierung
des Großgrundbesitzes, der großen Güter der Junker, Grafen
und Fürsten und Übergabe ihres ganzen Grund und Bodens sowie
des lebenden und toten Inventars an die Provinzial- bzw. Landesverwaltungen
zur Zuteilung an die durch den Krieg ruinierten und besitzlos gewordenen
Bauern". Auch Richtlinien der KPD-Bezirksleitung der Provinz Brandenburg
zur Bodenreform betonten die "Lebensnotwendigkeit für die Ansiedlung
von Tausenden von Flüchtlingen, die als Folge des Hitlerkrieges Hof
und Heimat verloren haben".
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Andere Bodenempfänger hatte die
SPD in ihrem Gründungsaufruf vom 15. Juni 1945 im Blick; sie forderte
die "Aufteilung des Großgrundbesitzes zur Beschaffung von Grund und
Boden für umsiedlungsbereite Großstädter".
3. Christlich-demokratische Union Deutschlands (CDUD)
Die CDUD, deren Vorsitzende Andreas
Hermes und Walther Schreiber wegen ihrer Weigerung, einer entschädigungslosen
Enteignung der Großgrundbesitzer zuzustimmen, im Dezember 1945 auf
Druck der SMAD abgesetzt wurden, stellte in ihrem Gründungsaufruf
vom 26. Juni 1945 allgemeiner fest: "Eine umfassende ländliche und
gärtnerische Siedlung muß unter weitgehender Heranziehung des
Großgrundbesitzes einer möglichst großen Zahl von Deutschen
den Zugang zu eigener Scholle und zu selbständiger Arbeit eröffnen".
4. Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD)
Sehr viel vorsichtiger erklärte
sich die LDPD in ihrem Gründungsaufruf vom 5. Juli 1945 mit Enteignungen
von Großgrundbesitz einverstanden: "Die Unterstellung von Unternehmungen
unter die öffentliche Kontrolle ist nur gerechtfertigt, wenn die betreffenden
Betriebe hierfür geeignet und reif sind und wenn ein überwiegendes
Interesse des Gesamtwohls dies gebietet. Dies gilt auch für landwirtschaftliche
Betriebe einer übertriebenen Größenordnung".
5. Erklärung der Blockparteien zur Bodenreform
Den Beginn der Bodenreform begrüßte
eine am 15. September 1945 in der Deutschen Volkszeitung veröffentlichte
Erklärung des sog. 'Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien'
KPD, SPD, CDUD und LDPD.
Deutlicher als im Sommer 1945 scheint
allen Parteien dabei das "Umsiedlerproblem" lösungsbedürftig
gewesen zu sein, da sie argumentierten, die "Reform ist um so dringlicher,
als infolge der verbrecherischen Kriegspolitik und Kriegführung Hitlers
Hunderttausende deutscher Bauern Hof und Boden, Vieh und Fahrnis verloren
haben. Hunderttausende liegen heute mit Weib und Kind buchstäblich
als Bettler auf der Landstraße. Durch die restlose Enteignung der
Kriegsverbrecher und aktivistischen Nazis und die Aufteilung des Besitzes
der großen Feudalherren muß diesen Opfern der Hitlerpolitik
geholfen werden"; die Bodenreform solle "vor allem auch Kriegsvertriebenen
und sonstigen Opfern des Hitlersystems wieder eine im deutschen Boden wurzelnde
Heimat geben, sie soll den Grund legen für eine glücklichere,
friedliche, vor Not und Hunger geschützte deutsche Zukunft".
II. Die Verordnungen über die Bodenreform
1. Genese der Verordnungen
Nachdem Ende August 1945 das Sekretariat
des Zentral-Komitees der KPD beschlossen hatte, in Sachsen-Anhalt mit der
Durchführung der Bodenreform zu beginnen, wurde dort am 3. September
1945 von der Provinzialverwaltung die erste (am folgenden Tag in der Deutschen
Volkszeitung veröffentlichte) Verordnung über die Bodenreform
erlassen.
Den Text dieser Verordnung hatte
Wolfgang Leonhard wenige Tage zuvor aus dem Russischen übersetzt.
Bereits im Juli 1945 hatte das Sowjetische Volkskommissariat für Auswärtige
Angelegenheiten diesen Gesetzentwurf erarbeitet. Nun wurde er - mit wenigen
Zusätzen und Änderungen versehen - zum Text der Verordnung in
Sachsen-Anhalt. Die anderen Landes- und Provinzialverwaltungen erließen
innerhalb einer Woche entsprechende Verordnungen.
2. Bestimmungen über Enteignungen
Gemäß der Bodenreformverordnungen
waren bis Ende Oktober 1945 aller Großgrundbesitz über 100 ha
Betriebsfläche und alle Güter von aktiven Nationalsozialisten
und Kriegsverbrechern restlos und ohne Entschädigung zu enteignen.
Ausgenommen bleiben sollte nur der Landbesitz von Forschungs-, Versuchs-
und Lehranstalten, der der Genossenschaften, der Kirchen und Klöster
und der der Städte und Gemeinden.
3. Bestimmungen über Landzuteilungen an "Umsiedler"
Ausdrücklich sollten die Bodenreformverordnungen
der Landzuteilung an "Umsiedler" dienen, wie bereits ihre Einleitung verdeutlicht:
"Entsprechend den Forderungen der werktätigen Bauern nach einer gerechten
Bodenverteilung und Liquidierung des feudalen und junkerlichen Grundbesitzes
sowie zum Zwecke der Landzuteilung an landlose und landarme Bauern, darunter
auch an diejenigen Bauern, die aus anderen Staaten umsiedelten, beschließt
die Verwaltung der Provinz Sachsen folgende Verordnung"; später benannten
sie an dritter Stelle als Ziel der Bodenreform, "Umsiedlern und Flüchtlingen,
die durch die räuberische hitlerische Kriegspolitik ihr Hab und Gut
verloren haben, Land zu geben".
4. Bestimmungen über Bodenreformkommissionen
Die "Umsiedler" sollten bei der Enteignung
und der Verteilung des Bodens mitentscheiden können. Die Bodenreformverordnungen
sahen vor, daß die 5-7 Personen der (vor Ort für die Bodenreform
zuständigen) Gemeindekommissionen auf "allgemeinen Versammlungen der
Landarbeiter, landlosen Bauern und Bauern, die weniger als 5 ha Boden besitzen,
und der ansässigen Umsiedler gewählt werden" sollten. Dieselbe
Versammlung sollte (auf Vorschlag der Gemeindekommission) auch über
die Verteilung des Bodens entscheiden.
5. Bestimmungen über den Landerwerb
Die Bodenreformverordnungen sahen den Verkauf des enteigneten
Bodens zum geringen Preis des Gegenwerts einer Jahresernte von 1000-1500
kg Roggen pro ha vor, was reale Preise zwischen 179 RM pro ha in Mecklenburg
und 277 RM pro ha in Thüringen bedeutete. Die
Bezahlung sollte auch "Umsiedlern" ausdrücklich erleichtert werden:
"Der erste Beitrag in einer Summe von 10 Prozent des Gesamtpreises ist
bis Ende 1945 zu entrichten, die übrige Summe wird in gleichmäßigen
Geld- oder Naturalbeiträgen entrichtet; für die landarmen Bauern
und Umsiedler im Laufe von 20 Jahren [...] Den bisherigen landlosen Bauern,
Kleinpächtern, Landarbeitern und Umsiedlern kann von der Kreiskommission
für die Bodenreform eine Stundung des ersten Beitrages bis zu drei
Jahren gewährt werden".
III. Die Durchführung der Enteignungen
1. Beteiligung an den Bodenreformkommissionen
Die "Umsiedler" waren in den Bodenreformkommissionen
unterrepräsentiert. Ihr Mitgliedsanteil liegt durchweg deutlich unter
ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung und den Neubauernstellen. In
Mecklenburg waren 23,9% der Mitglieder "Umsiedler", in Brandenburg 14,8%,
in Sachsen-Anhalt 8,2%, in Thüringen 5,8% und in Sachsen 6,9%; für
die gesamte Sowjetische Besatzungszone ergibt sich ein Durchschnitt von
12,1%.
2. Die landwirtschaftliche Besitzstruktur vor den Enteignungen
Nach einer Erhebung aus dem Jahr 1939
war die landwirtschaftliche Struktur der späteren Sowjetischen Besatzungszone
vom Großgrundbesitz geprägt; gut 1% der Betriebe machte doch
fast ein Drittel der Betriebsflächen aus:
|
0,5-5 ha
|
5-20 ha
|
20-50 ha
|
50-100 ha
|
über 100 ha
|
|
Zahl der Betriebe
|
55,9%
|
33,1%
|
8,5%
|
1,4%
|
1,1%
|
|
Betriebsflächen
|
10,3%
|
30,0%
|
20,8%
|
9,2%
|
29,7%
|
3. Umfang der Enteignungen
Bis zum 1. Januar 1950 wurden unter
der Losung "Junkerland in Bauernhand" und aufgrund der Verordnungen vom
September 1945 7.160 Betriebe über 100 ha (76,3% der enteigneten Fläche),
4.537 Betriebe unter 100 ha (4,0% der enteigneten Fläche),
1.288 Objekte aus Staatsbesitz (10,2% der enteigneten Fläche), 384
Objekte aus Staatswäldern und Forst (6,1% der enteigneten Fläche),
169 Objekte von Siedlungsgesellschaften und Naziinstitutionen (0,7% der
enteigneten Fläche) und 551 sonstige Objekte (2,7% der enteigneten
Fläche) mit insgesamt 3.298.082 ha Boden enteignet.
Das entsprach etwa 35% der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Sowjetischen
Besatzungszone; den Spitzenwert unter den Ländern und Provinzen hielt
auch hier Mecklenburg, wo 54% der landwirtschaftlichen Nutzfläche
enteignet wurden. Die enteigneten Großgrundbesitzer wurden binnen
der ersten vier Wochen nach den Bodenreformverordnungen aus ihren Dörfern
und wenig später aus ihrem Landkreis ausgewiesen, vielfach handgreiflich
und verbunden mit Verhaftungen.
IV. Reaktionen auf den Beginn der Bodenreform
1. Einheimische Bauern und Landarbeiter
Bis Ende 1945 stießen die Bodenreform
und die Enteignungen der Großgrundbesitzer bei vielen einheimischen
Bauern und Landarbeitern auf Skepsis. Sie waren von weiter bestehenden
sozialen Bindungen zu den Großgrundbesitzern, die sich in den ersten
Wochen nach den Enteignungen meist noch auf ihrem ehemaligen Besitz aufhielten,
von der Bewerbung um Landzuteilung abgehalten, wie ein Bericht der Provinzialverwaltung
in Sachsen-Anhalt vom 11. Dezember 1945 festhielt: "Die Bewerbungen wegen
Landaufteilung liefen anfangs nur zögernd ein. Vornehmlich bei den
landlosen Bauern und Landarbeitern waren Hemmungen festzustellen, solange
die früheren Großgrundbesitzer und Pächter noch auf ihren
Grundstücken saßen".
2. "Umsiedler"
Unter den Umsiedlern gab geradezu euphorische
Reaktionen auf den Beginn der Bodenreform und die bevorstehende Landzuteilung.
So zitierte die 'Tägliche Rundschau', das Organ der SMAD für
die deutsche Bevölkerung in der Sowjetischen Besatzungszone, am 24.
September 1945 einen "Umsiedler": "Ich will siedeln. Ich siedle gern. Nichts
hat mit größere Freude bereitet als die Mitteilung der Bodenreform.
Ich bin Flüchtling und vor mir stand immer das Gespenst der Ungewißheit,
ich wußte nicht, was anfangen, zumal meine Familie neun Personen
zählt. Ich kann es kaum aussprechen, mit welcher Begeisterung ich
von der Bodenreform gelesen habe. Die Bodenreform scheint mir vor allem
ein Akt der Gerechtigkeit zu sein".
Doch war auch bei vielen "Umsiedlern"
anfangs eine große Zurückhaltung gegenüber dem Beginn der
Bodenreform zu beobachten, weil sie davon ausgingen, bald wieder in ihre
eigentliche Heimat zurückkehren zu können.
Dies bestätigt ein Bericht
der Provinzialverwaltung in Brandenburg vom 4. Dezember 1945: "Bei den
Umsiedlern stellte sich eine gewisse Zurückhaltung bei der Beantragung
von Land heraus. Insbesondere Bauern, die von östlich der Oder und
der Neiße kommen und dort ihre Höfe verlassen mußten,
hoffen, noch einmal in ihre Heimat zu kommen, und haben daher keine Bodenzuteilung
bei den zuständigen Gemeindekommissionen beantragt".
Ein Bericht vom 20. März 1946
stellte fest: "[Es] finden sich die bäuerlichen Umsiedler aus den
Gebieten östlich der Oder nur langsam und schwer mit dem Verlust ihres
Landes ab und erliegen leicht faschistischen Parolen, die besagen, daß
sie eines Tages wieder in ihre Wirtschaften zurückkehren könnten.
Diese Umsiedler kommen dadurch nicht zur Ruhe, lehnen zum Teil ab, sich
neu anzusiedeln, und sind nicht mit Lust und Liebe bei der Sache, um den
Aufbau ihrer Siedlerstelle mit der nötigen Energie anzupacken. Alles
in der stillen Hoffnung einer zukünftigen Rückkehr in die von
ihnen verlassenen Gebiete". Auch Wolfgang Meinicke geht davon aus, daß
vielfach die einheimischen Bauern und Landarbeiter tatkräftiger als
die "Umsiedler" versuchten, eine neue Existenz auf eigenem Land zu begründen.
3. Bewerbungen um Landzuteilung
Bis Ende 1945 war die Zurückhaltung
bei den Bewerbungen um Landzuteilung unter den "Umsiedlern" größer
als unter den einheimischen Bauern und Landarbeitern. In Brandenburg hatten
nur 51,3% der in Frage kommenden "Umsiedler" einen Landzuteilungsantrag
gestellt, jedoch 74,2% der Landarbeiter, 76,2% der landarmen Bauern, 64,8%
der landlosen Bauern und 49,8% der Kleinpächter.
E. Die Berücksichtigung der "Umsiedler" bei den Landzuteilungen
I. Umfang der Landzuteilungen bis 1950
1. Landzuteilungen an die einheimische Bevölkerung
Bis zum 1. Januar 1950 wurde 66,4%
des enteigneten Bodens insgesamt 559.089 Bodenempfängern zugeteilt:
28,3% an 119.121 Landarbeiter und landlose Bauern, 8,3% an 82.483 landarme
Bauern, 1,2% an 43.231 Kleinpächter und 3,5% an 183.261 Arbeiter und
Angestellte; dazu kamen noch 2,0%, die als 39.838 Waldzulagen an Altbauern
verkauft wurden.
2. Landzuteilungen an "Umsiedler"
In einigen Fällen haben sich Bodenkommissionen
zwar geweigert, "Umsiedlern" Land zu übereignen, insgesamt aber wurden
sie umfassend bei den Landzuteilungen berücksichtigt: Bis zum 1. Januar
1950 erhielten 91.155 "Umsiedler" 23,1% des enteigneten Bodens oder 43,3%
aller 210.276 Neubauernstellen.
Zahlen aus dem Januar 1946 verdeutlichen,
daß zu diesem Zeitpunkt der Anteil der "Umsiedler" an den Neubauernstellen
durchweg noch etwas niedriger lag; in Mecklenburg, Brandenburg und Sachsen
vergleichsweise hoch, in Sachsen-Anhalt und Thüringen vergleichsweise
niedrig:
|
Mecklenburg
|
Brandenburg
|
Sachsen-Anhalt
|
Thüringen
|
Sachsen
|
|
Umsiedlerquote
|
39%
|
37%
|
25%
|
28%
|
38%
|
Die Mehrzahl der "Umsiedler" hatte
dennoch ihre Neubauernstelle bereits bis zum Januar 1946 erhalten, bis
zum 31. Dezember 1946 waren es 77.971, bis zum Juli 1947 83.802 und 90.551
bis zum März 1949.
3. Entspannung der "Umsiedlerproblematik" durch die Landzuteilungen
Zusammen mit ihren Familienmitgliedern
partizipierten etwa 350.000 "Umsiedler" von Landzuteilungen durch die Bodenreform,
entsprechend etwa 8% der "Umsiedler" in der Sowjetischen Besatzungszone.
Dies bedeutete eine nicht geringzuschätzende Entspannung der "Umsiedlerproblematik",
da diese "Umsiedler" in eine feste Wohnung und Arbeit und ein festes soziokulturelles
Milieu gesetzt waren.
Bereits am 21. September 1945 hatte
der Präsident der Deutschen Verwaltung für Land- und Forstwirtschaft
(DVLF), Edwin Hoernle, in der Täglichen Rundschau aber vor überzogenen
Erwartungen an den Beitrag der Landzuteilungen zur Entspannung des "Umsiedlerproblems"
gewarnt: "...man wird leicht berechnen, daß die Bodenreform noch
lange nicht allen Vertriebenen ein neues Heim zu schaffen vermag".
Wenn jedoch die Vermutung von Dieter
Staritz zutrifft, daß 41% der "Umsiedler" früher in der Landwirtschaft
tätig gewesen waren, dann hätten doch mehr als 8% von ihnen auf
Neubauernstellen angesiedelt werden können, da weiterhin ein Drittel
des enteigneten Bodens nicht zugeteilt, sondern in unverkäufliche
Volkseigene Güter (VEG) umgewandelt wurde, die von den Ländern,
Kreisen oder Gemeinden bewirtschaftet wurden.
II. Veränderungen in der Besitzstruktur bis 1951
Die Bodenreform veränderte die
landwirtschaftliche Besitzstruktur in der Sowjetischen Besatzungszone dramatisch:
Im Vergleich zu den Zahlen von 1939 vermehrte sich die Zahl der Betriebe
bis 1950 insgesamt um etwa 200.000; die Zahl der Betriebe mit 5-20 ha Betriebsfläche
vergrößerte sich bis 1951 durch die vielen Neubauernwirtschaften
und die Landzulagen auf fast die Hälfte; Großbetriebe über
100 ha gab es kaum mehr; der Anteil an der Gesamtbetriebsfläche der
Betriebe mit 5-20 ha Betriebsfläche war 1951 auf fast das Doppelte
gestiegen, während der Anteil der Großbetriebe über 100
ha auf fast ein Sechstel gesunken war:
|
0,5-5 ha
|
5-20 ha
|
20-50 ha
|
50-100 ha
|
über 100 ha
|
|
Zahl der Betriebe
|
46,8%
|
47,0%
|
5,5%
|
0,6%
|
0,1%
|
|
Gesamtbetriebsfläche
|
15,4%
|
55,3%
|
19,6%
|
4,7%
|
5,0%
|
III. Die Größe der Neubauernwirtschaften
1. Korrelation von Größe und Ökonomie
Großgüter waren auch vor
1945 nur durch hohen Maschinenbesatz effektiv zu bewirtschaften; nach Kriegsende
waren nur noch wenige dieser Maschinen einsetzbar. Die Lücke, die
auf dem Land eingesetzte Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene nach Kriegsende
hinterließen, konnte nicht ausreichend aufgefüllt werden, da
viele der deutschen Fachkräfte im Krieg umgekommen waren oder durch
eigene Kriegsgefangenschaft nicht zur Verfügung standen. Unter Berücksichtigung
dieser Umstände war eine Bodenreform, die eine Vielzahl von kleinen
Familienbetrieben schuf, ökonomisch keineswegs unsinnig. Als wirtschaftlich
einigermaßen stabil hatten sich in der Vergangenheit Familienbetriebe
mit einer Größe von etwa 20 ha erwiesen.
2. Abhängigkeit der Größe von Angebot und Nachfrage
Die Größe der Landzuteilungen
orientierte sich durchweg mehr am Angebot enteigneten Bodens und der Nachfrage
nach Landzuteilungen als an der wirtschaftlichen Rentabilität der
neuzuschaffenden Wirtschaften.
Die Grundlage dafür boten schon
die Bodenreformverordnungen: "Die Fläche der neu zu bildenden Wirtschaften
sowie die Fläche des hinzugefügten Bodens für die landarmen
Wirtschaften wird bestimmt je nach der sich im Bezirk befindlichen Bodenmenge
und dem Kontingent der Personen, die Land erhalten sollen".
3. Größe der Landzuteilungen
Die "Umsiedler" wurden bei der Größe
der Landzuteilungen bevorzugt: Die Durchschnittsgröße der Neubauernwirtschaften
war schon höher als bei den übrigen Landempfängern; die
Größe der "Umsiedler"-Neubauernwirtschaften lag nochmals um
durchschnittlich 0,6 ha über der der anderen Neubauernwirtschaften:
|
ø aller Landempfänger
|
Landlose Bauern und Landarbeiter
|
"Umsiedler"
|
|
Landzuteilungen
|
3,9 ha
|
7,8 ha
|
8,4 ha
|
Die Größe der Neubauernwirtschaften
differierte zwischen den einzelnen Ländern der Sowjetischen Besatzungszone
ebenso erheblich wie innerhalb einzelner Länder zwischen 1946 und
1949; Sachsen-Anhalt und Sachsen teilten mit unter 7 ha die durchschnittlich
kleinsten Neubauernwirtschaften zu, die größten mit annähernd
10 ha Thüringen in den ersten Monaten der Bodenreform, in der Folgezeit
Mecklenburg:
|
Mecklenburg
|
Brandenburg
|
Sachsen-Anhalt
|
Thüringen
|
Sachsen
|
|
Januar 1946
|
7,0 ha
|
8,2 ha
|
6,5 ha
|
9,8 ha
|
7,0 ha
|
|
März 1949
|
9,6 ha
|
8,3 ha
|
6,8 ha
|
7,9 ha
|
6,9 ha
|
IV. Die Qualität der Böden
Bei den Landzuteilungen ließen
sich folgende Bodenarten unterscheiden: fruchtbares Ackerland, für
die Viehwirtschaft wichtiges Wiesen- und Weideland, Waldgebiete und sonstiges
Land meist schlechter Qualität. Die "Umsiedler" erhielten, da meist
ohne oder nur mit geringem Viehbestand ausgestattet, überdurchschnittlich
viel Ackerland - besonders in Thüringen und Sachsen, und sonstiges
Land, wie ein Vergleich zwischen "Umsiedler"-Neubauern und einheimischen
Neubauern vom 1. Januar 1947 zeigt:
|
Mecklenburg
|
Brandenburg
|
Sachsen-Anhalt
|
Thüringen
|
Sachsen
|
|
Ackerland
|
71,4%/69,0%
|
64,5%/57,2%
|
77,9%/73,8%
|
74,1%/59,7%
|
68,9%/56,5%
|
|
Wiesen, Weideland
|
14,7%/15,1%
|
10,6%/12,4%
|
9,2%/9,8%
|
9,1%/9,3%
|
12,5%/12,3%
|
|
Waldgebiete
|
11,0%/13,1%
|
23,7%/29,3%
|
11,5%/15,2%
|
14,3%/28,9%
|
16,4%/28,6%
|
|
sonstiges Land
|
2,9%/2,8%
|
1,2%/1,1%
|
1,4%/1,2%
|
2,3%/2,1%
|
2,2%/2,6%
|
Die damit verbundene Konzentration
der "Umsiedler"-Neubauern auf den Ackerbau bedingte auch eine erhöhte
Abhängigkeit von der Benutzung einfacher landwirtschaftlicher Geräte
und Maschinen, die vielfach nur die Vereinigungen der gegenseitigen Bauernhilfe
(VdgB) und die Maschinen-Ausleih-Stationen (MAS) zur Verfügung stellen
konnten.
F. Die Situation der "Umsiedler"-Neubauern
I. Die mangelhafte Ausgangssituation
Mehr als die einheimischen Neubauern
hatten die "Umsiedler" unter einem Mangel an notwendigster Ausstattung
zu leiden, vielfach besaßen sie weder eigene Wohn- und Wirtschaftsgebäude,
noch Vieh, Geräte und Maschinen, Dünger oder Saatgut.
1. Vorfindliche Mängel
Die Zentralgebäude der ehemaligen
Großgüter waren für die neugeschaffenen Neubauernwirtschaften
unbrauchbar; etwa 30% der landwirtschaftlichen Maschinen waren durch Kriegseinwirkung
zerstört oder durch Ersatzteil- bzw. Treibstoffmangel dauerhaft unbrauchbar
geworden; der Mangel an Vieh rührte von Notschlachtungen unter der
nationalsozialistischen Herrschaft, der Flucht von Landwirten, die ihr
Vieh mitführen konnten, und von Requirierungen durch die Sowjetische
Armee her.
2. Benachteiligung bei den Zuteilungen von Inventar
Bei der Zuteilung von Inventar im Rahmen
der Bodenreform erscheinen die "Umsiedler" zunächst nicht benachteiligt;
im Dezember 1946 entspricht oder übertrifft die Zuteilung ihren Anteil
an den Landempfängern von 22,7%: Von den Gebäuden erhielten sie
fast 40%, auch vom lebenden Inventar überdurchschnittlich viel - im
Verhältnis am wenigsten Pferde und Großvieh, am meisten verschiedene
Arten von Kleinvieh; schlechter war die "Umsiedlerquote" bei der Verteilung
landwirtschaftlicher Geräte.
"Der besonderen Notsituation der
Umsiedler-Neubauern trug diese Verteilung nicht Rechnung", wenn man berücksichtigt,
daß die "Umsiedler" im Gegensatz zu den einheimischen Bauern und
Landarbeitern keinerlei eigenes Inventar in ihren Betrieb einbringen konnten.
So muß von einer Benachteiligung der "Umsiedler" bei der Zuteilung
von Inventar gesprochen werden, weil ihre weit schlechtere Ausgangsversorgung
nicht ausreichend ausgeglichen, sondern (zumindest indirekt) manifestiert
wurde.
3. Unterstützung durch die Parteien und die ZVU
Zur Sicherung der Ernährung riefen
die Parteien KPD, SPD und LDPD am 8. Dezember 1945 in der Deutschen Volkszeitung
zur Hilfe für die Neubauern auf.
Die Planungen der ZVU vom 15. Dezember
1945 beklagten die mangelhafte Ausstattung der "Umsiedler"-Neubauern, stellten
ihnen jedoch keine konkreten Hilfen in Aussicht, sondern verwiesen vielmehr
auf die Anstrengungen der DVLF: "Diejenigen Umsiedler, die im Rahmen der
Bodenreform wieder zu eigenem Besitz gelangt sind, finden bereits in den
Maßnahmen der Zentralverwaltung für Land- und Forstwirtschaft
weitgehendst Unterstützung. Sie sind aber angewiesen auf die Gestellung
von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden und auf die Belieferung der notwendigen
landwirtschaftlichen Ausrüstung. Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen
ist bereits überall im Aufbau begriffen und berücksichtigt die
Interessen der Umsiedler".
II. Die Ausstattung mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden
1. Entwicklung bis 1947
Am 1. Oktober 1947 stellte sich die
Versorgung der "Umsiedler"-Neubauern mit Gebäuden sehr unterschiedlich
dar; lag Mecklenburg bei der Ausstattung mit Wohngebäuden weit über
und Brandenburg weit unter dem Durchschnitt, so fanden sich die insgesamt
besten Bedingungen in Thüringen, wo am wenigsten Land verteilt worden
war und relativ wenige Neubauernwirtschaften entstanden:
|
SBZ
|
Mecklenburg
|
Brandenburg
|
Sachsen-Anhalt
|
Thüringen
|
Sachsen
|
|
Wohngebäude
|
26,2%
|
39,7%
|
14,0%
|
16,1%
|
27,8%
|
16,1%
|
|
Großviehställe
|
15,0%
|
9,0%
|
12,8%
|
24,9%
|
37,2%
|
20,9%
|
|
Schweineställe
|
13,1%
|
8,5%
|
10,8%
|
22,0%
|
32,4%
|
15,6%
|
|
sonstige Ställe
|
4,0%
|
5,1%
|
1,8%
|
4,3%
|
4,5%
|
4,9%
|
|
Geflügelställe
|
4,9%
|
2,0%
|
3,9%
|
8,8%
|
24,3%
|
6,4%
|
|
Scheunen/Überdachungen
|
11,8%
|
14,6%
|
5,4%
|
11,0%
|
28,2%
|
13,2%
|
|
Kornspeicher
|
4,0%
|
4,1%
|
1,6%
|
4,9%
|
16,1%
|
3,4%
|
|
Lagerräume/Keller
|
5,5%
|
0,6%
|
4,8%
|
11,4%
|
24,9%
|
10,1%
|
|
sonstige Gebäude
|
1,0%
|
0,6%
|
0,7%
|
1,6%
|
4,0%
|
1,5%
|
2. SMAD-Befehl Nr. 209
Mit dem Befehl Nr. 209 über "Die
Errichtung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden für Neubauern" vom
9. September 1947 wollte die SMAD 1947-1948 die Versorgung der Neubauern
durch den Neubau von insgesamt 37.000 Häusern (Wohnraum, Ställe
und Scheunen) verbessern.
Auf der sog. Zonenbaukonferenz der
DVLF am 27. Januar 1948 wurden zur Umsetzung des Befehls Nr. 209 die Landesbodenkommissionen
"aufgefordert, bei der Auswahl der vom Abriß auszunehmenden Herrenhäuser,
Schlösser, Burgen und sonstigen junkerlichen Baulichkeiten einen besonders
strengen Maßstab anzulegen. Hierbei ist die im Schreiben Nr. 609
der SMAD vom 15. Dezember 1947 getroffene Anordnung zu beachten, nach welcher
»Neubauern, die keine Häuser und Wirtschaftsgebäude zum
Eigentum erhalten haben, sondern Wohnungen in früheren Gutshäusern
und Gemeinschaftswohnungen einnehmen...berechtigt sind, ungehindert die
Gebäude des Gutes abzubrechen und das Abbruchmaterial zum Bau ihrer
neuen Häuser zu verwenden".
Am 28. Juli 1948 erließ die
Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) gar ein Verbot sämtlicher privaten
Neubauten außerhalb der Bauvorhaben nach Befehl Nr. 209, um diesen
ausreichend Baumaterial und Fachkräfte zur Verfügung stellen
zu können.
3. Umsetzung des SMAD-Befehls Nr. 209
Das Angebot von Neubauten nach Befehl
Nr. 209 wurde bis 1949 fast zur Hälfte von "Umsiedler"-Neubauern in
Anspruch genommen, wobei ihr Anteil in Sachsen und Thüringen nur etwa
halb so hoch lag wie in Mecklenburg:
|
SBZ
|
Mecklenburg
|
Brandenburg
|
Sachsen-Anhalt
|
Thüringen
|
Sachsen
|
|
Wohnhäuser
|
49%
|
75%
|
43%
|
40%
|
45%
|
35%
|
|
Ställe
|
46%
|
68%
|
47%
|
36%
|
35%
|
34%
|
|
Scheunen
|
43%
|
64%
|
43%
|
38%
|
34%
|
36%
|
Unter Berücksichtigung der Zahl
der "Umsiedler"-Neubauern konnten aber in Thüringen über die
Hälfte und in Sachsen knapp ein Drittel in die Bauvorhaben nach Befehl
Nr. 209 aufgenommen werden; ein Anteil, der für die anderen Länder
unerreichbar blieb:
|
SBZ
|
Mecklenburg
|
Brandenburg
|
Sachsen-Anhalt
|
Thüringen
|
Sachsen
|
|
Wohnhäuser
|
21,3%
|
17,8%
|
20,1%
|
21,1%
|
55,9%
|
30,1%
|
|
Ställe
|
20,2%
|
17,8%
|
15,0%
|
21,6%
|
57,7%
|
31,3%
|
|
Scheunen
|
11,2%
|
8,5%
|
6,7%
|
7,3%
|
53,5%
|
31,9%
|
Ein Blick auf den Stand der Planerfüllung
am 1. Oktober 1948 zeigt jedoch die mangelnde Verwirklichung der hochgesteckten
Ziele für das Jahr 1948; nicht die Hälfte der geplanten Bauvorhaben
wurde rechtzeitig abgeschlossen; die Bautätigkeit blieb gerade in
den besonders schlecht versorgten Mecklenburg und Brandenburg unterdurchschnittlich,
während sie in Sachsen und Thüringen weit über dem Durchschnitt
lag:
|
SBZ
|
Mecklenburg
|
Brandenburg
|
Sachsen-Anhalt
|
Thüringen
|
Sachsen
|
|
Beendete Neubauerngehöfte
|
41,0%
|
33,4%
|
36,0%
|
46,5%
|
48,0%
|
54,0%
|
4. Bilanz der Bautätigkeiten für die "Umsiedler"-Neubauern
Viele der "Umsiedler"-Neubauern mußten
trotz aller Bemühungen lange auf eigene Gebäude und damit die
Möglichkeit der Konsolidierung ihres Gehöfts warten; rechnet
man die bei der Bodenreform zugeteilten Gebäude und die Neubauten
zusammen, so verfügten auch im Juni 1949 erst 42,6% der "Umsiedler"-Neubauern
über ein eigenes Wohnhaus, 44,5% über eigene Ställe und
21,4% über eigene Scheunen; bis zum 1. Oktober 1950 erhöhten
sich diese Zahlen auf 55% bei den Wohnhäusern und 52% bei den Ställen.
Unbill machte sich aber auch denen breit, die einen Neubau beziehen konnten,
da ihre Anlage vielfach solchen Zwangscharakter hatte, daß die DVLF
schon 1948 warnte: "In vielen Fällen sind die Neubauern bei Aufstellung
der Dorfpläne gar nicht befragt worden, so daß Lösungen
entstanden sind, die weder den Wünschen noch auch den betriebstechnischen
Bedürfnissen der Siedler entsprechen. Das muß zu schwersten
wirtschaftlichen Schädigungen und zur Schwächung der eigenen
Initiative der Neusiedler führen".
III. Die Ausstattung mit landwirtschaftlichen Geräten
Auch die Ausstattung der "Umsiedler"-Neubauern
mit einfachen landwirtschaftlichen Geräten war in den einzelnen Ländern
sehr unterschiedlich; Thüringen war überdurchschnittlich gut
ausgestattet, Mecklenburg und Brandenburg unterdurchschnittlich (hier waren
die Ausstattungsstruktur auf Großmaschinen ausgerichtet und die Kriegszerstörungen
besonders heftig gewesen), wie eine Übersicht vom 1. Oktober 1947
aufzeigt:
|
SBZ
|
Mecklenburg
|
Brandenburg
|
Sachsen-Anhalt
|
Thüringen
|
Sachsen
|
|
Pferdepflüge
|
32,4%
|
26,4%
|
28,7%
|
43,7%
|
57,8%
|
38,6%
|
|
Eggen
|
25,5%
|
19,0%
|
22,8%
|
39,3%
|
49,1%
|
34,6%
|
|
Kultivatoren
|
5,9%
|
5,0%
|
2,8%
|
9,6%
|
10,7%
|
10,6%
|
|
Häufelpflüge
|
10,0%
|
7,1%
|
10,7%
|
10,8%
|
18,0%
|
17,0%
|
|
Drillmaschinen
|
1,4%
|
0,2%
|
1,0%
|
3,4%
|
6,6%
|
2,7%
|
|
Getreidemäher
|
2,0%
|
2,4%
|
0,8%
|
2,0%
|
4,9%
|
2,3%
|
|
Kartoffelroder
|
1,5%
|
0,3%
|
1,1%
|
2,3%
|
5,4%
|
5,5%
|
|
Anhänger
|
28,2%
|
13,1%
|
21,9%
|
56,3%
|
74,9%
|
43,0%
|
IV. Hilfsmaßnahmen durch die DWK
Die DWK trug insbesondere 1949 der
Situation der "Umsiedler"-Neubauern Rechnung und senkte ihre Ablieferungsverpflichtungen,
räumte ihnen Vorzugstarife bei den MAS ein, organisierte einen Viehausgleich
und gewährte zinsgünstige Kredite für den Kauf von Vieh,
Saatgut und Düngemitteln.
Dennoch blieben die meisten "Umsiedler"-Neubauernwirtschaften
weit von einer wirklichen Konsolidierung entfernt. Die Maßnahmen
der DWK waren Erleichterungen, die aber ihre insgesamt schlechte Lage nicht
ändern konnten. Noch 1950 hatten fast 10% der "Umsiedler"-Neubauern
kein Rindvieh.
V. Die soziale Integration
1. Vorbehalte und Benachteiligungen
"Die Vorbehalte der alteingesessenen
Landwirte richteten sich besonders gegen die Flüchtlingsneubauern,
deren Leistungsfähigkeit und -wille weithin skeptisch beurteilt wurde".
Diese Vorbehalte waren so groß, daß gelegentlich Bodenkommissionen
"Umsiedlern" zur Verteilung kommendes Vieh vorenthielten, wie ein Bericht
in der Deutschen Volkszeitung vom 26. Januar 1946 festhält: "...manchmal
bekamen die Umsiedler-Neubauern kein Vieh, während die Landarbeiter,
damit das ganze Vieh auf dem alten Gutshof bleiben soll, alles unter sich
aufteilten, und so nicht selten zwei, drei und vier Stück Großvieh
erhielten".
Durch das Weiterfunktionieren alter
dörflicher sozialer Bindungen wurden die (oft als störende Fremdkörper
empfundenen) "Umsiedler" vielfach von den Einheimischen benachteiligt,
wie auch ein Bericht über die Bodenreform vom Juni 1948 bestätigt:
"Wenngleich die Umsiedler in Bezug auf die ihnen zugewiesenen Flächengrößen
im allgemeinen nicht schlechter stehen als die eingesessenen Landarbeiter
und landarmen Bauern, so ist doch in nahezu allen Gebieten der Zone festzustellen,
daß diese Neubürger hinsichtlich der Bodenqualität, vor
allem aber auch in Bezug auf die Zuteilung von lebendem und totem Inventar
oft an letzter Stelle rangieren".
2. Abhängigkeitsverhältnisse
Durch ihre schlechte Ausstattung gerieten
die "Umsiedler"-Neubauern bei der Bewirtschaftung ihrer Böden in bleibende
Abhängigkeitsverhältnisse von den Geräten und Maschinen
der Altbauern, der VdgB und der MAS. Meist erhielten sie von ihnen keine
besondere Unterstützung, wenn auch in einzelnen Fällen die Kreisausschüsse
für die Bodenreform besondere Hilfsmaßnahmen eingeleitet haben.
Damit war die umfassende Bewirtschaftung ihrer Neubauernstelle meist verunmöglicht
und durch die einseitige Abhängigkeit eine bleibende soziale Differenzierung
vorbestimmt.
3. Gesellschaftliche Stellung
In der dörflichen Gemeinschaft
galten weiterhin der eigene Hof und die entsprechende Hektarzahl als Statussymbole.
Den "Umsiedler"-Neubauern blieb meist eine den Einheimischen entsprechende
gesellschaftliche Stellung verwehrt; es "blieb der größte Teil
der Vertriebenen auch im Jahr 1950 noch auf der untersten Stufenleiter
der gesellschaftlichen Hierarchie stehen".
4. Konflikte
Vielfach entluden sich Spannungen zwischen
Einheimischen und "Umsiedler"-Neubauern in heftigen Konflikten. Arnd Bauerkämper
schließt in seiner Untersuchung der Bodenreform in Brandenburg, die
"Bodenreform habe [...] neue Konfliktlinien auf dem Lande ausgebildet,
besonders zwischen Neu- und Altbauern. Das Mißtrauen der alteingesessenen
Landwirte habe sich dabei vor allem gegen die Flüchtlingsneubauern
gerichtet".
VI. Die Landfluchtbewegung
Die relative Stabilität der alten
dörflichen Milieus war eine der Triebfedern zur allgemein zu beobachtenden
Landflucht der "Umsiedler"; viele der zuvor in der Landwirtschaft tätigen
"Umsiedler" wanderten aus den Dörfern in die Industriezentren oder
direkt in die westlichen Besatzungszonen ab; knapp 500.000 "Umsiedler"
kamen so bis 1951 in die westlichen Besatzungszonen bzw. die Bundesrepublik.
Im Juni 1947 hatten bereits 1,6%
der Neubauern in der SBZ ihre Wirtschaft wieder aufgegeben, in Mecklenburg
gar 6%; diese Zahl erhöhte sich bis Juli 1949 auf 10,7% (SBZ); die
höchste Quote hatte wiederum Mecklenburg mit 17,9%, die niedrigste
Thüringen mit 2,5%.
Die Landflucht vieler "Umsiedler"
ist Indiz für die Probleme, vor denen sie als Neubauern in der Sowjetischen
Besatzungszone standen.
G. Zusammenfassung
I. Positiva
Die von allen Parteien unterstützte
Bodenreform konnte vor allem als Symbol des entschlossenen Integrationswillens
der Politik in der Sowjetischen Besatzungszone wirken.
Die KPD hatte von Anfang an an eine Landvergabe an "Umsiedler" gedacht,
die schließlich auch alle Parteien unterstützten.
Die Verordnungen über die Bodenreform berücksichtigten
ausdrücklich die "Umsiedler" und sahen für sie weitgehende Mitentscheidungsrechte
und großzügige Erleichterungen vor. Die Landzuteilungen an die
"Umsiedler" waren durchweg größer und beinhalteten mehr Ackerboden
als die Landzuteilungen an andere.
Es ist kaum zu hoch zu würdigen,
daß durch die Bodenreform 350.000 "Umsiedler" eine schnelle (primäre)
Integration in Wirtschaft und Gesellschaft erfahren konnten; sie
hatten die Möglichkeit, "in den Dörfern nach und nach zu gleichberechtigten
Mitgliedern der Gemeinschaft zu werden".
"Mit der Landvergabe wurde gezeigt,
daß die Vertriebenen als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft
anerkannt wurden". Diese gesetzliche Gleichstellung mit den Einheimischen
galt es für die "Umsiedler" in ihrer alltäglichen Praxis zu realisieren.
II. Negativa
Schon bei der Durchführung der
Bodenreform blieb real manches hinter den Erwartungen zurück: Die
"Umsiedler" waren bereits in den Bodenreformkommissionen unterrepräsentiert;
übergroß war der Mangel an Gebäuden, Maschinen und Vieh;
die Inventarzuteilungen glichen die im Vergleich schlechtere Ausstattung
der "Umsiedler" nicht aus.
"Insgesamt blieb die Integrationswirkung
der Bodenreform begrenzt, da die Mehrheit der 'Umsiedler' nicht als Neubauern
gebunden werden konnten"; es wäre es durchaus möglich gewesen,
mehr "Umsiedler" als Neubauern primär zu integrieren, da ein Drittel
des enteigneten Bodens in öffentlicher Hand blieb.
Für die bis 1950 nicht erreichte
wirtschaftliche Konsolidierung der "Umsiedler"-Neubauernwirtschaften ist
nicht so sehr ihre zu wenig an wirtschaftlicher Stabilität orientierte
Größe verantwortlich zu machen als vielmehr ihre völlig
unzureichende Ausstattung, die eine ertragreiche Bewirtschaftung verunmöglichte
und die "Umsiedler" in eine einseitige Abhängigkeit von den einheimischen
Bauern, den VdgB und den MAS brachte.
Am besten konnten die kleinen Länder
Thüringen und Sachsen dem Mangel an Gebäuden und Gerätschaften
begegnen, da sie vergleichsweise wenige "Umsiedler" aufgenommen und so
auch relativ wenige "Umsiedler"-Neubauern zu unterstützen hatten;
am schlechtesten konnte Mecklenburg den Mangelzuständen abhelfen;
dort waren vergleichsweise viele "Umsiedler" aufgenommen worden.
Die Parteien, die ZVU und die DWK
erwiesen sich für die "Umsiedler"-Neubauern in den Nachkriegsjahren
als wenig hilfreich; trotz aller Appelle und Anstrengungen konnten sie
die wirtschaftliche Situation der "Umsiedler"-Neubauern nicht wesentlich
und in notwendiger Weise verbessern.
Auch der SMAD-Befehl Nr. 209 war
mehr guter Vorsatz als verwirklichbar; noch 1950 verfügte die Hälfte
der "Umsiedler"-Neubauern nicht über eigene Gebäude; viele Neubauten
wiederum hatten einen solch oktroyierten Charakter, daß sie vielfach
eine wirtschaftliche Schädigung und Schwächung der Initiativkraft
der "Umsiedler" bedingten.
Daß die Umsiedler der Bodenreform
- von trügerischer Rückkehrhoffnung erfüllt - mit besonderer
Skepsis begegneten und von daher manches Mal mangelndes Engagement zeigten,
erleichterte der einheimischen dörflichen Bevölkerung, den "Umsiedlern"
vorurteilsbehaftet zu begegnen und so auch ihre Integration in die erhalten
gebliebenen dörflichen Milieus zu verhindern. Die Bodenreform hat
die soziale Differenzierung zwischen einheimischer Bevölkerung und
"Umsiedlern" entgegen ihrer Absicht eher verstärkt als gemildert.
Die Land- und Westflucht zahlreicher
"Umsiedler"-Neubauern war Reaktion auf die bleibend benachteiligte Situation
und unzureichende Ausstattung der "Umsiedler"-Wirtschaften, die Spannungen
im sozialen Milieu und nicht zuletzt die Bekämpfung jeglicher Gruppenbildung
unter den "Umsiedlern".
III. Fazit
Die Integration in die Gesellschaft
und das Wirtschaftsleben glückte den "Umsiedler"-Neubauern nur primär
und auf unterster Stufe. "Die bestehende soziale Differenzierung im Dorf
wurde durch die Landverteilung zwar aufgebrochen, aber gleichzeitig neue
Ungleichheit aufgebaut". Eine wirkliche Integration stand auch 1950 noch
aus.
IV. Ausblick
Ab dem 8. September 1950 ("Gesetz
über die weitere Verbesserung der Lage der ehemaligen Umsiedler in
der Deutschen Demokratischen Republik") tauchen die
"Umsiedler" offiziell nicht mehr auf; bereits 1945 hatte die ZVU die euphemistische
Sprachregelung "Umsiedler" eingeführt; als die ZVU im Sommer 1948
aufgelöst wurde, galt ihre Arbeit, die Integration der "Umsiedler",
entgegen den Ergebnissen in dieser Arbeit als weitgehend abgeschlossen.
Thomas Heimann beobachtete anhand der Wochenschau "Der Augenzeuge" eine
bereits ab dem Sommer 1948 erkennbar werdende "politisch intendierte[...]
Harmonisierung schwelender sozialer Konflikte" mit den "Umsiedlern" und
ab 1949 ein Verschwinden des "Flüchtlingsproblems" aus den Wochenschauberichten.
Erst die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften
(LPG) schufen ab 1952 in der Beseitigung aller sozialen, wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Unterschiede jene Gleichstellung ihrer Mitglieder,
ob "Umsiedler" oder Einheimischer, die die Bodenreform in ihrer Durchführung
vermissen ließ. Für viele "Umsiedler-Neubauern" kam die Einrichtung
einer LPG jedoch einer zweiten Enteignung gleich: "Sie mußten wiederum
innerhalb kürzester Zeit ihren Besitz aufgeben - obwohl sie viele
Jahre für die Konsolidierung ihrer Bauernstelle gearbeitet hatten".
H. Literaturverzeichnis
I. Quellen
-
Bodenreform. Junkerland in Bauernhand, Berlin (Ost) 1945.
-
Institut für Marxismus-Leninismus beim Zentralkomitee
der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dokumente und
Materialien zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. III/1 Mai
1945 - April 1946, Berlin (Ost) 1959.
-
Dokumente zur Geschichte der SED, Bd. 2. 1945-1971, Berlin
(Ost) 1986.
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Hans Dollinger (Hrsg.), Deutschland unter den Besatzungsmächten
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