Markus Rauch, Ludwig-Krapf-Straße 5, 72072 Tübingen, Landseestraße 42, 76437 Rastatt, markus.rauch@student.uni-tuebingen.de
20. April 1998
Der Beitrag der Bodenreform zur Integration der "Umsiedler" in der Sowjetischen Besatzungszone 1945-1949  

A. Inhaltsverzeichnis

A. Inhaltsverzeichnis
B. Einleitung
I. Fragestellung der Arbeit
II. Bemerkungen zur Quellenlage
III. Bemerkungen zum Forschungsstand
IV. Aufbau der Arbeit
C. Die "Umsiedlerproblematik"
I. Der Beginn des Flüchtlingsstroms 1945
II. Die "Zentralverwaltung für deutsche Umsiedler" (ZVU)
III. Unzulänglichkeiten bei der Erfassung der "Umsiedler"
IV. Entwicklung der Flüchtlingszahlen bis 1950
D. Der Beginn der Bodenreform 1945
I. Forderungen der politischen Parteien zur Bodenreform
1. Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
3. Christlich-demokratische Union Deutschlands (CDUD)
4. Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD)
5. Erklärung der Blockparteien zur Bodenreform
II. Die Verordnungen über die Bodenreform
1. Genese der Verordnungen
2. Bestimmungen über Enteignungen
3. Bestimmungen über Landzuteilungen an "Umsiedler"
4. Bestimmungen über Bodenreformkommissionen
5. Bestimmungen über den Landerwerb
III. Die Durchführung der Enteignungen
1. Beteiligung an den Bodenreformkommissionen
2. Die landwirtschaftliche Besitzstruktur vor den Enteignungen
3. Umfang der Enteignungen
IV. Reaktionen auf den Beginn der Bodenreform
1. Einheimische Bauern und Landarbeiter
2. "Umsiedler"
3. Bewerbungen um Landzuteilung
E. Die Berücksichtigung der "Umsiedler" bei den Landzuteilungen
I. Umfang der Landzuteilungen bis 1950
1. Landzuteilungen an die einheimische Bevölkerung
2. Landzuteilungen an "Umsiedler"
3. Entspannung der "Umsiedlerproblematik" durch die Landzuteilungen
II. Veränderungen in der Besitzstruktur bis 1951
III. Die Größe der Neubauernwirtschaften
1. Korrelation von Größe und Ökonomie
2. Abhängigkeit der Größe von Angebot und Nachfrage
3. Größe der Landzuteilungen
IV. Die Qualität der Böden
F. Die Situation der "Umsiedler"-Neubauern
I. Die mangelhafte Ausgangssituation
1. Vorfindliche Mängel
2. Benachteiligung bei den Zuteilungen von Inventar
3. Unterstützung durch die Parteien und die ZVU
II. Die Ausstattung mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden
1. Entwicklung bis 1947
2. SMAD-Befehl Nr. 209
3. Umsetzung des SMAD-Befehls Nr. 209
4. Bilanz der Bautätigkeiten für die "Umsiedler"-Neubauern
III. Die Ausstattung mit landwirtschaftlichen Geräten
IV. Hilfsmaßnahmen durch die DWK
V. Die soziale Integration
1. Vorbehalte und Benachteiligungen
2. Abhängigkeitsverhältnisse
3. Gesellschaftliche Stellung
4. Konflikte
VI. Die Landfluchtbewegung
G. Zusammenfassung
I. Positiva
II. Negativa
III. Fazit
IV. Ausblick
H. Literaturverzeichnis
I. Quellen
II. Sekundärliteratur  

B. Einleitung

In allen deutschen Besatzungszonen wurde nach dem Ende des II. Weltkriegs eine Reform zur Umstrukturierung der Landwirtschaft durchgeführt, da die Besatzungsmächte den Großgrundbesitz zu den Stützen des nationalsozialistischen Herrschaftssystems zählten. Ebenso waren alle Besatzungszonen mit dem Problem der Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen aus Gebieten außerhalb ihrer Grenzen konfrontiert.

In der Sowjetischen Besatzungszone wurde eine Bodenreform ab 1945 am konsequentesten durchgeführt; ebenso hatte sie durch ihre den ehemals deutschen Ostgebieten benachbarte Lage in besonderem Maß Flüchtlinge und Vertriebene aufzunehmen.

I. Fragestellung der Arbeit

In dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, welchen Beitrag die Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone in den Jahren 1945-1949 zur Integration der "Umsiedler" genannten Flüchtlinge und Vertriebenen in die Gesellschaft und das Wirtschaftsleben leisten sollte und konnte.

II. Bemerkungen zur Quellenlage

Zum Quellenstudium konnte ich vor allem auf die Berichte der Landes- und Provinzialverwaltungen aus den Jahren 1945-1946 und auf die in der DDR veröffentlichten Quellensammlungen "Dokumente und Materialien zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung" für die Jahre 1945-1946 und "Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland. Dokumente aus den Jahren 1945-1949" zurückgreifen.

Vieles aber liegt noch immer unveröffentlicht in Archiven, wie die zahlreichen Verweise auf das Bundesarchiv in Potsdam in den für die Arbeit grundlegenden Aufsätzen Wolfgang Meinickes offenlegen. Die beiden noch nicht erschienenen Nachfolgebände von Manfred Wille "Die Vertriebenen in der SBZ/DDR. Dokumente" versprechen für die Fragestellung weiteres interessantes Quellenmaterial.

III. Bemerkungen zum Forschungsstand

Weder in der west- noch in der ostdeutschen Forschung hat die Fragestellung der Arbeit eine wünschenswert lange Tradition. Der westdeutschen Forschung war der Blick dafür dadurch verbaut, daß der Bodenreform in der Forschung der 50er- und 60er-Jahre vor allem als Maßnahme der Sowjetisierung, in der Forschung der 70er- und 80er-Jahre vor allem als Maßnahme der Entnazifizierung Beachtung geschenkt wurde. In der ostdeutschen Forschung wurde die Bodenreform weitgehend linear mit der Kollektivierung der Landwirtschaft in den 50er-Jahren verbunden und im Sinne des proklamierten sozialrevolutionären Bündnisses zwischen Arbeitern und Bauern interpretiert; innerhalb dieses Rahmens aber wurde ihr Beitrag zur Unterbringung und beruflichen Eingliederung der "Umsiedler" durchaus gewürdigt.

Dennoch war das Schicksal der Umsiedler ein "in der DDR lange Zeit tabuisierte[s] Thema". Manfred Wille begründet dieses Tabu damit, daß "das ständige Bekunden der engen Freundschaft mit den 'Bruderländern' und die einseitige Übernahme aller Schuld der wechselhaften und komplizierten historischen Vergangenheit" der DDR-Politik und der "von ihr abhängigen Wissenschaft" eine Aufarbeitung des Schicksals der "Umsiedler" und ihrer Integration verbot; so stehe noch 1993 "die Forschung zur Aufnahme und Integration von 4,3 Millionen deutschen Vertriebenen in die Gesellschaft der sowjetischen Besatzungszone [...] ganz am Anfang", wenn auch Manfred Wille in Magdeburg ab Mitte der 70er-Jahre und Wolfgang Meinicke in Berlin (Ost) ab Mitte der 80er-Jahre erste Forschungen zur "Umsiedlerfrage" anstrengten. Im Rahmen dieser Arbeit greife ich vor allem auf zwei Aufsätze Wolfgang Meinickes aus den Jahren 1993 und 1996 zurück, die explizit die Fragestellung der Arbeit verfolgen.

IV. Aufbau der Arbeit

In den ersten beiden Teilen der Arbeit soll thematisiert werden, in welchen politischen Zusammenhang zur "Umsiedlerproblematik" die Bodenreform 1945 gestellt war. Die beiden folgenden Arbeitsschritte sollen erweisen, inwieweit die Bodenreform integrativ wirkte, indem die Beteiligung der "Umsiedler" an den Landzuteilungen der Bodenreform und die Situation der sog. "Umsiedler-Neubauern" bis 1949/50 untersucht wird. Die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsschritte und ihre Einordnung sollen abschließend zusammengefaßt werden. 

C. Die "Umsiedlerproblematik"

I. Der Beginn des Flüchtlingsstroms 1945

Für die großen Ströme deutscher Flüchtlinge und Vertriebener war die Sowjetische Besatzungszone zugleich Aufnahme- und Transitgebiet. Bereits Anfang 1945 hatte mit dem Näherrücken der Front eine Fluchtbewegung ins Gebiet zwischen Elbe und Oder eingesetzt. Nachdem im Sommer 1945 die Vertreibungen der Deutschen eingesetzt hatten, waren die neugebildeten Landes- und Provinzialverwaltungen ab August 1945 zum Erlaß von Anordnungen über Notaufnahme, Registrierung und Weiterschleusung der Flüchtlinge und Vertriebenen gezwungen.

Hilfsaktionen gingen vor allem von Wohlfahrtseinrichtungen und den Kirchen aus. In den ersten Wochen und Monaten gelang es aber (vor allem durch die weitgehend zerstörten Kommunikations- und Transportwege) kaum, die Menschenmassen in geordneten Bahnen zu lenken. Die Situation der Flüchtlinge und Vertriebenen war in vielen Ballungsgebieten katastrophal, wie Manfred Wille im ersten Band seiner Dokumente "Die Vertriebenen in der SBZ/DDR" deutlich macht.

II. Die "Zentralverwaltung für deutsche Umsiedler" (ZVU)

Auf allen administrativen Ebenen bildeten sich bis 1946 "Umsiedler"-Sonderverwaltungen heraus. "Zur Koordination und Vereinheitlichung der notwendigen Maßnahmen" wurde am 15. September 1945 auf Befehl der SMAD die "Zentralverwaltung für Flüchtlingswesen und Heimkehrer" gegründet; erst Ende September wurde sie in die "Zentralverwaltung für deutsche Umsiedler" umbenannt.

Die ZVU ordnete am 2. Oktober 1945 an, offiziell nur mehr von "Umsiedlern", nicht mehr von "Flüchtlingen" und "Vertriebenen" zu sprechen. In Thüringen wurden die "Umsiedler" zur Dokumentation einer abgeschlossenen Integration ab Anfang 1946 im offiziellen Sprachgebrauch als "Neubürger" bezeichnet, in den anderen Ländern wenig später.

Der ZVU kann zu Beginn ihrer Arbeit eine mangelnde sachliche Qualifikation ihrer Mitarbeiter (durch die Besetzung eher mit linientreuen, jüngeren Mitarbeitern als mit erfahrenen Fachkräften) und Kompetenzgerangel mit den Zentralverwaltungen für Arbeit und Sozialfürsorge und der für Land- und Forstwirtschaft nicht abgesprochen werden. Beides führte vielfach zu Verzögerungen und Versäumnissen bei der notwendigen Koordination organisatorischer Maßnahmen der Verteilung und Versorgung der "Umsiedler". Michael Schwartz erkennt erst ab dem Sommer 1946 eine Konsolidierung des "administrativen Chaos'".

III. Unzulänglichkeiten bei der Erfassung der "Umsiedler"

Bei der Erfassung der "Umsiedler" taten sich umfangreiche Schwierigkeiten auf. Statistiken der ZVU aus den ersten Monaten leiden unter den materiellen und personellen Unzulänglichkeiten, unter denen sie erhoben wurden; dazu erschwerten umfangreiche Binnenwanderungen der "Umsiedler" und oftmals nicht mehr vorhandene Ausweispapiere die Erfassung.

Auch die Definition des "Umsiedler"-Begriffs war unklar: Teilweise wurden nicht nur Flüchtlinge und Vertriebene, sondern auch (bereits vor Kriegsende Evakuierte) erfaßt. Da die der ZVU gemeldeten Zahlen Grundlage deren Planung für weitere Zuteilungen wurden, ist von daher auch von eher nach oben 'korrigierten' Zahlen auszugehen. Manfred Wille rechnet so die im Dezember 1945 gemeldeten 3,4 Mio. "Umsiedler" auf etwa 2,3 Mio. Flüchtlinge und Vertriebene zurück.

IV. Entwicklung der Flüchtlingszahlen bis 1950

Die ersten zuverlässigeren Flüchtlingszahlen lieferte eine Erfassung am 29. Oktober 1946, nach der 3,5 Mio. "Umsiedler" fast 20% der Gesamtbevölkerung stellten; diese Zahl stieg bis zum Dezember 1947 auf 4,4 Mio. (25% der Gesamtbevölkerung) und nach einer leichten Verringerung im Jahr 1948 bis zum März 1949 auf einen Höchstwert von über 4,4 Mio. (25% der Gesamtbevölkerung); bis zum 31. August 1950 sollte sie dann wieder auf 4,2 Mio. (23% der Gesamtbevölkerung) sinken.

Die Sowjetische Besatzungszone war also vor die Aufgabe gestellt, über vier Millionen "Umsiedler" oder fast ein Viertel der Gesamtbevölkerung dauerhaft in die Gesellschaft und das Wirtschaftsleben zu integrieren.

Der Anteil der "Umsiedler" an der Gesamtbevölkerung, die sog. "Umsiedlerquote", lag in den Landkreisen ungleich höher als in den Stadtkreisen; bei durchschnittlich 20% lag sie 1946 in den Landkreisen bei 23%, in den Stadtkreisen bei 11%.

Die einzelnen Länder hatten noch weit unterschiedlichere "Umsiedlerquoten". Während sie in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen ungefähr dem Durchschnitt in der Sowjetischen Besatzungszone entsprach, lag sie in Mecklenburg mit Abstand am höchsten, in Sachsen mit Abstand am niedrigsten:
 
Mecklenburg 
Brandenburg 
Sachsen-Anhalt 
Thüringen 
Sachsen 
Oktober 1946 
41,2% 
20,8% 
21,0% 
18,6% 
11,4% 
April 1949 
43,3% 
24,8% 
24,4% 
23,0% 
17,2% 


D. Der Beginn der Bodenreform 1945

I. Forderungen der politischen Parteien zur Bodenreform

Die neugegründeten Parteien in der Sowjetischen Besatzungszone forderten im Sommer 1945 in verschiedener Form eine Bodenreform. Im Gegensatz zu den anderen Parteien schien die KPD von Beginn an die Chance erkannt zu haben, durch Landzuteilungen infolge einer Bodenreform dem "Umsiedlerproblem" wirkungsvoll begegnen zu können.

1. Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)

Die KPD forderte als erste wieder zugelassene politische Partei in ihrem am 13. Juni 1945 in der Deutschen Volkszeitung veröffentlichten Gründungsaufruf vom 11. Juni 1945 die "Enteignung des gesamten Vermögens der Nazibonzen und Kriegsverbrecher, Übergabe dieses Vermögens in die Hände des Volkes zur Verfügung der kommunalen oder provinzialen Selbstverwaltungsorgane" und die "Liquidierung des Großgrundbesitzes, der großen Güter der Junker, Grafen und Fürsten und Übergabe ihres ganzen Grund und Bodens sowie des lebenden und toten Inventars an die Provinzial- bzw. Landesverwaltungen zur Zuteilung an die durch den Krieg ruinierten und besitzlos gewordenen Bauern". Auch Richtlinien der KPD-Bezirksleitung der Provinz Brandenburg zur Bodenreform betonten die "Lebensnotwendigkeit für die Ansiedlung von Tausenden von Flüchtlingen, die als Folge des Hitlerkrieges Hof und Heimat verloren haben".

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Andere Bodenempfänger hatte die SPD in ihrem Gründungsaufruf vom 15. Juni 1945 im Blick; sie forderte die "Aufteilung des Großgrundbesitzes zur Beschaffung von Grund und Boden für umsiedlungsbereite Großstädter".

3. Christlich-demokratische Union Deutschlands (CDUD)

Die CDUD, deren Vorsitzende Andreas Hermes und Walther Schreiber wegen ihrer Weigerung, einer entschädigungslosen Enteignung der Großgrundbesitzer zuzustimmen, im Dezember 1945 auf Druck der SMAD abgesetzt wurden, stellte in ihrem Gründungsaufruf vom 26. Juni 1945 allgemeiner fest: "Eine umfassende ländliche und gärtnerische Siedlung muß unter weitgehender Heranziehung des Großgrundbesitzes einer möglichst großen Zahl von Deutschen den Zugang zu eigener Scholle und zu selbständiger Arbeit eröffnen".

4. Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD)

Sehr viel vorsichtiger erklärte sich die LDPD in ihrem Gründungsaufruf vom 5. Juli 1945 mit Enteignungen von Großgrundbesitz einverstanden: "Die Unterstellung von Unternehmungen unter die öffentliche Kontrolle ist nur gerechtfertigt, wenn die betreffenden Betriebe hierfür geeignet und reif sind und wenn ein überwiegendes Interesse des Gesamtwohls dies gebietet. Dies gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe einer übertriebenen Größenordnung".

5. Erklärung der Blockparteien zur Bodenreform

Den Beginn der Bodenreform begrüßte eine am 15. September 1945 in der Deutschen Volkszeitung veröffentlichte Erklärung des sog. 'Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien' KPD, SPD, CDUD und LDPD.

Deutlicher als im Sommer 1945 scheint allen Parteien dabei das "Umsiedlerproblem" lösungsbedürftig gewesen zu sein, da sie argumentierten, die "Reform ist um so dringlicher, als infolge der verbrecherischen Kriegspolitik und Kriegführung Hitlers Hunderttausende deutscher Bauern Hof und Boden, Vieh und Fahrnis verloren haben. Hunderttausende liegen heute mit Weib und Kind buchstäblich als Bettler auf der Landstraße. Durch die restlose Enteignung der Kriegsverbrecher und aktivistischen Nazis und die Aufteilung des Besitzes der großen Feudalherren muß diesen Opfern der Hitlerpolitik geholfen werden"; die Bodenreform solle "vor allem auch Kriegsvertriebenen und sonstigen Opfern des Hitlersystems wieder eine im deutschen Boden wurzelnde Heimat geben, sie soll den Grund legen für eine glücklichere, friedliche, vor Not und Hunger geschützte deutsche Zukunft".

II. Die Verordnungen über die Bodenreform

1. Genese der Verordnungen

Nachdem Ende August 1945 das Sekretariat des Zentral-Komitees der KPD beschlossen hatte, in Sachsen-Anhalt mit der Durchführung der Bodenreform zu beginnen, wurde dort am 3. September 1945 von der Provinzialverwaltung die erste (am folgenden Tag in der Deutschen Volkszeitung veröffentlichte) Verordnung über die Bodenreform erlassen.

Den Text dieser Verordnung hatte Wolfgang Leonhard wenige Tage zuvor aus dem Russischen übersetzt. Bereits im Juli 1945 hatte das Sowjetische Volkskommissariat für Auswärtige Angelegenheiten diesen Gesetzentwurf erarbeitet. Nun wurde er - mit wenigen Zusätzen und Änderungen versehen - zum Text der Verordnung in Sachsen-Anhalt. Die anderen Landes- und Provinzialverwaltungen erließen innerhalb einer Woche entsprechende Verordnungen.

2. Bestimmungen über Enteignungen

Gemäß der Bodenreformverordnungen waren bis Ende Oktober 1945 aller Großgrundbesitz über 100 ha Betriebsfläche und alle Güter von aktiven Nationalsozialisten und Kriegsverbrechern restlos und ohne Entschädigung zu enteignen. Ausgenommen bleiben sollte nur der Landbesitz von Forschungs-, Versuchs- und Lehranstalten, der der Genossenschaften, der Kirchen und Klöster und der der Städte und Gemeinden.

3. Bestimmungen über Landzuteilungen an "Umsiedler"

Ausdrücklich sollten die Bodenreformverordnungen der Landzuteilung an "Umsiedler" dienen, wie bereits ihre Einleitung verdeutlicht: "Entsprechend den Forderungen der werktätigen Bauern nach einer gerechten Bodenverteilung und Liquidierung des feudalen und junkerlichen Grundbesitzes sowie zum Zwecke der Landzuteilung an landlose und landarme Bauern, darunter auch an diejenigen Bauern, die aus anderen Staaten umsiedelten, beschließt die Verwaltung der Provinz Sachsen folgende Verordnung"; später benannten sie an dritter Stelle als Ziel der Bodenreform, "Umsiedlern und Flüchtlingen, die durch die räuberische hitlerische Kriegspolitik ihr Hab und Gut verloren haben, Land zu geben".

4. Bestimmungen über Bodenreformkommissionen

Die "Umsiedler" sollten bei der Enteignung und der Verteilung des Bodens mitentscheiden können. Die Bodenreformverordnungen sahen vor, daß die 5-7 Personen der (vor Ort für die Bodenreform zuständigen) Gemeindekommissionen auf "allgemeinen Versammlungen der Landarbeiter, landlosen Bauern und Bauern, die weniger als 5 ha Boden besitzen, und der ansässigen Umsiedler gewählt werden" sollten. Dieselbe Versammlung sollte (auf Vorschlag der Gemeindekommission) auch über die Verteilung des Bodens entscheiden.

5. Bestimmungen über den Landerwerb

Die Bodenreformverordnungen sahen den Verkauf des enteigneten Bodens zum geringen Preis des Gegenwerts einer Jahresernte von 1000-1500 kg Roggen pro ha vor, was reale Preise zwischen 179 RM pro ha in Mecklenburg und 277 RM pro ha in Thüringen bedeutete. Die Bezahlung sollte auch "Umsiedlern" ausdrücklich erleichtert werden: "Der erste Beitrag in einer Summe von 10 Prozent des Gesamtpreises ist bis Ende 1945 zu entrichten, die übrige Summe wird in gleichmäßigen Geld- oder Naturalbeiträgen entrichtet; für die landarmen Bauern und Umsiedler im Laufe von 20 Jahren [...] Den bisherigen landlosen Bauern, Kleinpächtern, Landarbeitern und Umsiedlern kann von der Kreiskommission für die Bodenreform eine Stundung des ersten Beitrages bis zu drei Jahren gewährt werden".

III. Die Durchführung der Enteignungen

1. Beteiligung an den Bodenreformkommissionen

Die "Umsiedler" waren in den Bodenreformkommissionen unterrepräsentiert. Ihr Mitgliedsanteil liegt durchweg deutlich unter ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung und den Neubauernstellen. In Mecklenburg waren 23,9% der Mitglieder "Umsiedler", in Brandenburg 14,8%, in Sachsen-Anhalt 8,2%, in Thüringen 5,8% und in Sachsen 6,9%; für die gesamte Sowjetische Besatzungszone ergibt sich ein Durchschnitt von 12,1%.

2. Die landwirtschaftliche Besitzstruktur vor den Enteignungen

Nach einer Erhebung aus dem Jahr 1939 war die landwirtschaftliche Struktur der späteren Sowjetischen Besatzungszone vom Großgrundbesitz geprägt; gut 1% der Betriebe machte doch fast ein Drittel der Betriebsflächen aus:
 
0,5-5 ha 
5-20 ha 
20-50 ha 
50-100 ha 
über 100 ha 
Zahl der Betriebe 
55,9% 
33,1% 
8,5% 
1,4% 
1,1% 
Betriebsflächen 
10,3% 
30,0% 
20,8% 
9,2% 
29,7% 

3. Umfang der Enteignungen

Bis zum 1. Januar 1950 wurden unter der Losung "Junkerland in Bauernhand" und aufgrund der Verordnungen vom September 1945 7.160 Betriebe über 100 ha (76,3% der enteigneten Fläche), 4.537 Betriebe unter 100 ha (4,0% der enteigneten Fläche), 1.288 Objekte aus Staatsbesitz (10,2% der enteigneten Fläche), 384 Objekte aus Staatswäldern und Forst (6,1% der enteigneten Fläche), 169 Objekte von Siedlungsgesellschaften und Naziinstitutionen (0,7% der enteigneten Fläche) und 551 sonstige Objekte (2,7% der enteigneten Fläche) mit insgesamt 3.298.082 ha Boden enteignet. Das entsprach etwa 35% der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Sowjetischen Besatzungszone; den Spitzenwert unter den Ländern und Provinzen hielt auch hier Mecklenburg, wo 54% der landwirtschaftlichen Nutzfläche enteignet wurden. Die enteigneten Großgrundbesitzer wurden binnen der ersten vier Wochen nach den Bodenreformverordnungen aus ihren Dörfern und wenig später aus ihrem Landkreis ausgewiesen, vielfach handgreiflich und verbunden mit Verhaftungen.

IV. Reaktionen auf den Beginn der Bodenreform

1. Einheimische Bauern und Landarbeiter

Bis Ende 1945 stießen die Bodenreform und die Enteignungen der Großgrundbesitzer bei vielen einheimischen Bauern und Landarbeitern auf Skepsis. Sie waren von weiter bestehenden sozialen Bindungen zu den Großgrundbesitzern, die sich in den ersten Wochen nach den Enteignungen meist noch auf ihrem ehemaligen Besitz aufhielten, von der Bewerbung um Landzuteilung abgehalten, wie ein Bericht der Provinzialverwaltung in Sachsen-Anhalt vom 11. Dezember 1945 festhielt: "Die Bewerbungen wegen Landaufteilung liefen anfangs nur zögernd ein. Vornehmlich bei den landlosen Bauern und Landarbeitern waren Hemmungen festzustellen, solange die früheren Großgrundbesitzer und Pächter noch auf ihren Grundstücken saßen".

2. "Umsiedler"

Unter den Umsiedlern gab geradezu euphorische Reaktionen auf den Beginn der Bodenreform und die bevorstehende Landzuteilung. So zitierte die 'Tägliche Rundschau', das Organ der SMAD für die deutsche Bevölkerung in der Sowjetischen Besatzungszone, am 24. September 1945 einen "Umsiedler": "Ich will siedeln. Ich siedle gern. Nichts hat mit größere Freude bereitet als die Mitteilung der Bodenreform. Ich bin Flüchtling und vor mir stand immer das Gespenst der Ungewißheit, ich wußte nicht, was anfangen, zumal meine Familie neun Personen zählt. Ich kann es kaum aussprechen, mit welcher Begeisterung ich von der Bodenreform gelesen habe. Die Bodenreform scheint mir vor allem ein Akt der Gerechtigkeit zu sein".

Doch war auch bei vielen "Umsiedlern" anfangs eine große Zurückhaltung gegenüber dem Beginn der Bodenreform zu beobachten, weil sie davon ausgingen, bald wieder in ihre eigentliche Heimat zurückkehren zu können.

Dies bestätigt ein Bericht der Provinzialverwaltung in Brandenburg vom 4. Dezember 1945: "Bei den Umsiedlern stellte sich eine gewisse Zurückhaltung bei der Beantragung von Land heraus. Insbesondere Bauern, die von östlich der Oder und der Neiße kommen und dort ihre Höfe verlassen mußten, hoffen, noch einmal in ihre Heimat zu kommen, und haben daher keine Bodenzuteilung bei den zuständigen Gemeindekommissionen beantragt".

Ein Bericht vom 20. März 1946 stellte fest: "[Es] finden sich die bäuerlichen Umsiedler aus den Gebieten östlich der Oder nur langsam und schwer mit dem Verlust ihres Landes ab und erliegen leicht faschistischen Parolen, die besagen, daß sie eines Tages wieder in ihre Wirtschaften zurückkehren könnten. Diese Umsiedler kommen dadurch nicht zur Ruhe, lehnen zum Teil ab, sich neu anzusiedeln, und sind nicht mit Lust und Liebe bei der Sache, um den Aufbau ihrer Siedlerstelle mit der nötigen Energie anzupacken. Alles in der stillen Hoffnung einer zukünftigen Rückkehr in die von ihnen verlassenen Gebiete". Auch Wolfgang Meinicke geht davon aus, daß vielfach die einheimischen Bauern und Landarbeiter tatkräftiger als die "Umsiedler" versuchten, eine neue Existenz auf eigenem Land zu begründen.

3. Bewerbungen um Landzuteilung

Bis Ende 1945 war die Zurückhaltung bei den Bewerbungen um Landzuteilung unter den "Umsiedlern" größer als unter den einheimischen Bauern und Landarbeitern. In Brandenburg hatten nur 51,3% der in Frage kommenden "Umsiedler" einen Landzuteilungsantrag gestellt, jedoch 74,2% der Landarbeiter, 76,2% der landarmen Bauern, 64,8% der landlosen Bauern und 49,8% der Kleinpächter.  

E. Die Berücksichtigung der "Umsiedler" bei den Landzuteilungen

I. Umfang der Landzuteilungen bis 1950

1. Landzuteilungen an die einheimische Bevölkerung

Bis zum 1. Januar 1950 wurde 66,4% des enteigneten Bodens insgesamt 559.089 Bodenempfängern zugeteilt: 28,3% an 119.121 Landarbeiter und landlose Bauern, 8,3% an 82.483 landarme Bauern, 1,2% an 43.231 Kleinpächter und 3,5% an 183.261 Arbeiter und Angestellte; dazu kamen noch 2,0%, die als 39.838 Waldzulagen an Altbauern verkauft wurden.

2. Landzuteilungen an "Umsiedler"

In einigen Fällen haben sich Bodenkommissionen zwar geweigert, "Umsiedlern" Land zu übereignen, insgesamt aber wurden sie umfassend bei den Landzuteilungen berücksichtigt: Bis zum 1. Januar 1950 erhielten 91.155 "Umsiedler" 23,1% des enteigneten Bodens oder 43,3% aller 210.276 Neubauernstellen.

Zahlen aus dem Januar 1946 verdeutlichen, daß zu diesem Zeitpunkt der Anteil der "Umsiedler" an den Neubauernstellen durchweg noch etwas niedriger lag; in Mecklenburg, Brandenburg und Sachsen vergleichsweise hoch, in Sachsen-Anhalt und Thüringen vergleichsweise niedrig:
 
Mecklenburg 
Brandenburg 
Sachsen-Anhalt 
Thüringen 
Sachsen 
Umsiedlerquote 
39% 
37% 
25% 
28% 
38% 
Die Mehrzahl der "Umsiedler" hatte dennoch ihre Neubauernstelle bereits bis zum Januar 1946 erhalten, bis zum 31. Dezember 1946 waren es 77.971, bis zum Juli 1947 83.802 und 90.551 bis zum März 1949.

3. Entspannung der "Umsiedlerproblematik" durch die Landzuteilungen

Zusammen mit ihren Familienmitgliedern partizipierten etwa 350.000 "Umsiedler" von Landzuteilungen durch die Bodenreform, entsprechend etwa 8% der "Umsiedler" in der Sowjetischen Besatzungszone. Dies bedeutete eine nicht geringzuschätzende Entspannung der "Umsiedlerproblematik", da diese "Umsiedler" in eine feste Wohnung und Arbeit und ein festes soziokulturelles Milieu gesetzt waren.

Bereits am 21. September 1945 hatte der Präsident der Deutschen Verwaltung für Land- und Forstwirtschaft (DVLF), Edwin Hoernle, in der Täglichen Rundschau aber vor überzogenen Erwartungen an den Beitrag der Landzuteilungen zur Entspannung des "Umsiedlerproblems" gewarnt: "...man wird leicht berechnen, daß die Bodenreform noch lange nicht allen Vertriebenen ein neues Heim zu schaffen vermag".

Wenn jedoch die Vermutung von Dieter Staritz zutrifft, daß 41% der "Umsiedler" früher in der Landwirtschaft tätig gewesen waren, dann hätten doch mehr als 8% von ihnen auf Neubauernstellen angesiedelt werden können, da weiterhin ein Drittel des enteigneten Bodens nicht zugeteilt, sondern in unverkäufliche Volkseigene Güter (VEG) umgewandelt wurde, die von den Ländern, Kreisen oder Gemeinden bewirtschaftet wurden.

II. Veränderungen in der Besitzstruktur bis 1951

Die Bodenreform veränderte die landwirtschaftliche Besitzstruktur in der Sowjetischen Besatzungszone dramatisch: Im Vergleich zu den Zahlen von 1939 vermehrte sich die Zahl der Betriebe bis 1950 insgesamt um etwa 200.000; die Zahl der Betriebe mit 5-20 ha Betriebsfläche vergrößerte sich bis 1951 durch die vielen Neubauernwirtschaften und die Landzulagen auf fast die Hälfte; Großbetriebe über 100 ha gab es kaum mehr; der Anteil an der Gesamtbetriebsfläche der Betriebe mit 5-20 ha Betriebsfläche war 1951 auf fast das Doppelte gestiegen, während der Anteil der Großbetriebe über 100 ha auf fast ein Sechstel gesunken war:
 
0,5-5 ha 
5-20 ha 
20-50 ha 
50-100 ha 
über 100 ha 
Zahl der Betriebe 
46,8% 
47,0% 
5,5% 
0,6% 
0,1% 
Gesamtbetriebsfläche 
15,4% 
55,3% 
19,6% 
4,7% 
5,0% 

III. Die Größe der Neubauernwirtschaften

1. Korrelation von Größe und Ökonomie

Großgüter waren auch vor 1945 nur durch hohen Maschinenbesatz effektiv zu bewirtschaften; nach Kriegsende waren nur noch wenige dieser Maschinen einsetzbar. Die Lücke, die auf dem Land eingesetzte Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene nach Kriegsende hinterließen, konnte nicht ausreichend aufgefüllt werden, da viele der deutschen Fachkräfte im Krieg umgekommen waren oder durch eigene Kriegsgefangenschaft nicht zur Verfügung standen. Unter Berücksichtigung dieser Umstände war eine Bodenreform, die eine Vielzahl von kleinen Familienbetrieben schuf, ökonomisch keineswegs unsinnig. Als wirtschaftlich einigermaßen stabil hatten sich in der Vergangenheit Familienbetriebe mit einer Größe von etwa 20 ha erwiesen.

2. Abhängigkeit der Größe von Angebot und Nachfrage

Die Größe der Landzuteilungen orientierte sich durchweg mehr am Angebot enteigneten Bodens und der Nachfrage nach Landzuteilungen als an der wirtschaftlichen Rentabilität der neuzuschaffenden Wirtschaften.

Die Grundlage dafür boten schon die Bodenreformverordnungen: "Die Fläche der neu zu bildenden Wirtschaften sowie die Fläche des hinzugefügten Bodens für die landarmen Wirtschaften wird bestimmt je nach der sich im Bezirk befindlichen Bodenmenge und dem Kontingent der Personen, die Land erhalten sollen".

3. Größe der Landzuteilungen

Die "Umsiedler" wurden bei der Größe der Landzuteilungen bevorzugt: Die Durchschnittsgröße der Neubauernwirtschaften war schon höher als bei den übrigen Landempfängern; die Größe der "Umsiedler"-Neubauernwirtschaften lag nochmals um durchschnittlich 0,6 ha über der der anderen Neubauernwirtschaften:
 
ø aller Landempfänger 
Landlose Bauern und Landarbeiter 
"Umsiedler" 
Landzuteilungen 
3,9 ha 
7,8 ha 
8,4 ha 
Die Größe der Neubauernwirtschaften differierte zwischen den einzelnen Ländern der Sowjetischen Besatzungszone ebenso erheblich wie innerhalb einzelner Länder zwischen 1946 und 1949; Sachsen-Anhalt und Sachsen teilten mit unter 7 ha die durchschnittlich kleinsten Neubauernwirtschaften zu, die größten mit annähernd 10 ha Thüringen in den ersten Monaten der Bodenreform, in der Folgezeit Mecklenburg:
 
Mecklenburg 
Brandenburg 
Sachsen-Anhalt 
Thüringen 
Sachsen 
Januar 1946 
7,0 ha 
8,2 ha 
6,5 ha 
9,8 ha 
7,0 ha 
März 1949 
9,6 ha 
8,3 ha 
6,8 ha 
7,9 ha 
6,9 ha 

IV. Die Qualität der Böden

Bei den Landzuteilungen ließen sich folgende Bodenarten unterscheiden: fruchtbares Ackerland, für die Viehwirtschaft wichtiges Wiesen- und Weideland, Waldgebiete und sonstiges Land meist schlechter Qualität. Die "Umsiedler" erhielten, da meist ohne oder nur mit geringem Viehbestand ausgestattet, überdurchschnittlich viel Ackerland - besonders in Thüringen und Sachsen, und sonstiges Land, wie ein Vergleich zwischen "Umsiedler"-Neubauern und einheimischen Neubauern vom 1. Januar 1947 zeigt:
 
Mecklenburg 
Brandenburg 
Sachsen-Anhalt 
Thüringen 
Sachsen 
Ackerland 
71,4%/69,0% 
64,5%/57,2% 
77,9%/73,8% 
74,1%/59,7% 
68,9%/56,5% 
Wiesen, Weideland 
14,7%/15,1% 
10,6%/12,4% 
9,2%/9,8% 
9,1%/9,3% 
12,5%/12,3% 
Waldgebiete 
11,0%/13,1% 
23,7%/29,3% 
11,5%/15,2% 
14,3%/28,9% 
16,4%/28,6% 
sonstiges Land 
2,9%/2,8% 
1,2%/1,1% 
1,4%/1,2% 
2,3%/2,1% 
2,2%/2,6% 
Die damit verbundene Konzentration der "Umsiedler"-Neubauern auf den Ackerbau bedingte auch eine erhöhte Abhängigkeit von der Benutzung einfacher landwirtschaftlicher Geräte und Maschinen, die vielfach nur die Vereinigungen der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) und die Maschinen-Ausleih-Stationen (MAS) zur Verfügung stellen konnten. 

F. Die Situation der "Umsiedler"-Neubauern

I. Die mangelhafte Ausgangssituation

Mehr als die einheimischen Neubauern hatten die "Umsiedler" unter einem Mangel an notwendigster Ausstattung zu leiden, vielfach besaßen sie weder eigene Wohn- und Wirtschaftsgebäude, noch Vieh, Geräte und Maschinen, Dünger oder Saatgut.

1. Vorfindliche Mängel

Die Zentralgebäude der ehemaligen Großgüter waren für die neugeschaffenen Neubauernwirtschaften unbrauchbar; etwa 30% der landwirtschaftlichen Maschinen waren durch Kriegseinwirkung zerstört oder durch Ersatzteil- bzw. Treibstoffmangel dauerhaft unbrauchbar geworden; der Mangel an Vieh rührte von Notschlachtungen unter der nationalsozialistischen Herrschaft, der Flucht von Landwirten, die ihr Vieh mitführen konnten, und von Requirierungen durch die Sowjetische Armee her.

2. Benachteiligung bei den Zuteilungen von Inventar

Bei der Zuteilung von Inventar im Rahmen der Bodenreform erscheinen die "Umsiedler" zunächst nicht benachteiligt; im Dezember 1946 entspricht oder übertrifft die Zuteilung ihren Anteil an den Landempfängern von 22,7%: Von den Gebäuden erhielten sie fast 40%, auch vom lebenden Inventar überdurchschnittlich viel - im Verhältnis am wenigsten Pferde und Großvieh, am meisten verschiedene Arten von Kleinvieh; schlechter war die "Umsiedlerquote" bei der Verteilung landwirtschaftlicher Geräte.

"Der besonderen Notsituation der Umsiedler-Neubauern trug diese Verteilung nicht Rechnung", wenn man berücksichtigt, daß die "Umsiedler" im Gegensatz zu den einheimischen Bauern und Landarbeitern keinerlei eigenes Inventar in ihren Betrieb einbringen konnten. So muß von einer Benachteiligung der "Umsiedler" bei der Zuteilung von Inventar gesprochen werden, weil ihre weit schlechtere Ausgangsversorgung nicht ausreichend ausgeglichen, sondern (zumindest indirekt) manifestiert wurde.

3. Unterstützung durch die Parteien und die ZVU

Zur Sicherung der Ernährung riefen die Parteien KPD, SPD und LDPD am 8. Dezember 1945 in der Deutschen Volkszeitung zur Hilfe für die Neubauern auf.

Die Planungen der ZVU vom 15. Dezember 1945 beklagten die mangelhafte Ausstattung der "Umsiedler"-Neubauern, stellten ihnen jedoch keine konkreten Hilfen in Aussicht, sondern verwiesen vielmehr auf die Anstrengungen der DVLF: "Diejenigen Umsiedler, die im Rahmen der Bodenreform wieder zu eigenem Besitz gelangt sind, finden bereits in den Maßnahmen der Zentralverwaltung für Land- und Forstwirtschaft weitgehendst Unterstützung. Sie sind aber angewiesen auf die Gestellung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden und auf die Belieferung der notwendigen landwirtschaftlichen Ausrüstung. Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen ist bereits überall im Aufbau begriffen und berücksichtigt die Interessen der Umsiedler".

II. Die Ausstattung mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden

1. Entwicklung bis 1947

Am 1. Oktober 1947 stellte sich die Versorgung der "Umsiedler"-Neubauern mit Gebäuden sehr unterschiedlich dar; lag Mecklenburg bei der Ausstattung mit Wohngebäuden weit über und Brandenburg weit unter dem Durchschnitt, so fanden sich die insgesamt besten Bedingungen in Thüringen, wo am wenigsten Land verteilt worden war und relativ wenige Neubauernwirtschaften entstanden:
 
SBZ 
Mecklenburg 
Brandenburg 
Sachsen-Anhalt 
Thüringen 
Sachsen 
Wohngebäude 
26,2% 
39,7% 
14,0% 
16,1% 
27,8% 
16,1% 
Großviehställe 
15,0% 
9,0% 
12,8% 
24,9% 
37,2% 
20,9% 
Schweineställe 
13,1% 
8,5% 
10,8% 
22,0% 
32,4% 
15,6% 
sonstige Ställe 
4,0% 
5,1% 
1,8% 
4,3% 
4,5% 
4,9% 
Geflügelställe 
4,9% 
2,0% 
3,9% 
8,8% 
24,3% 
6,4% 
Scheunen/Überdachungen 
11,8% 
14,6% 
5,4% 
11,0% 
28,2% 
13,2% 
Kornspeicher 
4,0% 
4,1% 
1,6% 
4,9% 
16,1% 
3,4% 
Lagerräume/Keller 
5,5% 
0,6% 
4,8% 
11,4% 
24,9% 
10,1% 
sonstige Gebäude 
1,0% 
0,6% 
0,7% 
1,6% 
4,0% 
1,5% 

2. SMAD-Befehl Nr. 209

Mit dem Befehl Nr. 209 über "Die Errichtung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden für Neubauern" vom 9. September 1947 wollte die SMAD 1947-1948 die Versorgung der Neubauern durch den Neubau von insgesamt 37.000 Häusern (Wohnraum, Ställe und Scheunen) verbessern.

Auf der sog. Zonenbaukonferenz der DVLF am 27. Januar 1948 wurden zur Umsetzung des Befehls Nr. 209 die Landesbodenkommissionen "aufgefordert, bei der Auswahl der vom Abriß auszunehmenden Herrenhäuser, Schlösser, Burgen und sonstigen junkerlichen Baulichkeiten einen besonders strengen Maßstab anzulegen. Hierbei ist die im Schreiben Nr. 609 der SMAD vom 15. Dezember 1947 getroffene Anordnung zu beachten, nach welcher »Neubauern, die keine Häuser und Wirtschaftsgebäude zum Eigentum erhalten haben, sondern Wohnungen in früheren Gutshäusern und Gemeinschaftswohnungen einnehmen...berechtigt sind, ungehindert die Gebäude des Gutes abzubrechen und das Abbruchmaterial zum Bau ihrer neuen Häuser zu verwenden".

Am 28. Juli 1948 erließ die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) gar ein Verbot sämtlicher privaten Neubauten außerhalb der Bauvorhaben nach Befehl Nr. 209, um diesen ausreichend Baumaterial und Fachkräfte zur Verfügung stellen zu können.

3. Umsetzung des SMAD-Befehls Nr. 209

Das Angebot von Neubauten nach Befehl Nr. 209 wurde bis 1949 fast zur Hälfte von "Umsiedler"-Neubauern in Anspruch genommen, wobei ihr Anteil in Sachsen und Thüringen nur etwa halb so hoch lag wie in Mecklenburg:
 
SBZ 
Mecklenburg 
Brandenburg 
Sachsen-Anhalt 
Thüringen 
Sachsen 
Wohnhäuser 
49% 
75% 
43% 
40% 
45% 
35% 
Ställe 
46% 
68% 
47% 
36% 
35% 
34% 
Scheunen 
43% 
64% 
43% 
38% 
34% 
36% 
Unter Berücksichtigung der Zahl der "Umsiedler"-Neubauern konnten aber in Thüringen über die Hälfte und in Sachsen knapp ein Drittel in die Bauvorhaben nach Befehl Nr. 209 aufgenommen werden; ein Anteil, der für die anderen Länder unerreichbar blieb:
 
SBZ 
Mecklenburg 
Brandenburg 
Sachsen-Anhalt 
Thüringen 
Sachsen 
Wohnhäuser 
21,3% 
17,8% 
20,1% 
21,1% 
55,9% 
30,1% 
Ställe 
20,2% 
17,8% 
15,0% 
21,6% 
57,7% 
31,3% 
Scheunen 
11,2% 
8,5% 
6,7% 
7,3% 
53,5% 
31,9% 
Ein Blick auf den Stand der Planerfüllung am 1. Oktober 1948 zeigt jedoch die mangelnde Verwirklichung der hochgesteckten Ziele für das Jahr 1948; nicht die Hälfte der geplanten Bauvorhaben wurde rechtzeitig abgeschlossen; die Bautätigkeit blieb gerade in den besonders schlecht versorgten Mecklenburg und Brandenburg unterdurchschnittlich, während sie in Sachsen und Thüringen weit über dem Durchschnitt lag:
 
SBZ 
Mecklenburg 
Brandenburg 
Sachsen-Anhalt 
Thüringen 
Sachsen 
Beendete Neubauerngehöfte 
41,0% 
33,4% 
36,0% 
46,5% 
48,0% 
54,0% 

4. Bilanz der Bautätigkeiten für die "Umsiedler"-Neubauern

Viele der "Umsiedler"-Neubauern mußten trotz aller Bemühungen lange auf eigene Gebäude und damit die Möglichkeit der Konsolidierung ihres Gehöfts warten; rechnet man die bei der Bodenreform zugeteilten Gebäude und die Neubauten zusammen, so verfügten auch im Juni 1949 erst 42,6% der "Umsiedler"-Neubauern über ein eigenes Wohnhaus, 44,5% über eigene Ställe und 21,4% über eigene Scheunen; bis zum 1. Oktober 1950 erhöhten sich diese Zahlen auf 55% bei den Wohnhäusern und 52% bei den Ställen. Unbill machte sich aber auch denen breit, die einen Neubau beziehen konnten, da ihre Anlage vielfach solchen Zwangscharakter hatte, daß die DVLF schon 1948 warnte: "In vielen Fällen sind die Neubauern bei Aufstellung der Dorfpläne gar nicht befragt worden, so daß Lösungen entstanden sind, die weder den Wünschen noch auch den betriebstechnischen Bedürfnissen der Siedler entsprechen. Das muß zu schwersten wirtschaftlichen Schädigungen und zur Schwächung der eigenen Initiative der Neusiedler führen".

III. Die Ausstattung mit landwirtschaftlichen Geräten

Auch die Ausstattung der "Umsiedler"-Neubauern mit einfachen landwirtschaftlichen Geräten war in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich; Thüringen war überdurchschnittlich gut ausgestattet, Mecklenburg und Brandenburg unterdurchschnittlich (hier waren die Ausstattungsstruktur auf Großmaschinen ausgerichtet und die Kriegszerstörungen besonders heftig gewesen), wie eine Übersicht vom 1. Oktober 1947 aufzeigt:
 
SBZ 
Mecklenburg 
Brandenburg 
Sachsen-Anhalt 
Thüringen 
Sachsen 
Pferdepflüge 
32,4% 
26,4% 
28,7% 
43,7% 
57,8% 
38,6% 
Eggen 
25,5% 
19,0% 
22,8% 
39,3% 
49,1% 
34,6% 
Kultivatoren 
5,9% 
5,0% 
2,8% 
9,6% 
10,7% 
10,6% 
Häufelpflüge 
10,0% 
7,1% 
10,7% 
10,8% 
18,0% 
17,0% 
Drillmaschinen 
1,4% 
0,2% 
1,0% 
3,4% 
6,6% 
2,7% 
Getreidemäher 
2,0% 
2,4% 
0,8% 
2,0% 
4,9% 
2,3% 
Kartoffelroder 
1,5% 
0,3% 
1,1% 
2,3% 
5,4% 
5,5% 
Anhänger 
28,2% 
13,1% 
21,9% 
56,3% 
74,9% 
43,0% 

IV. Hilfsmaßnahmen durch die DWK

Die DWK trug insbesondere 1949 der Situation der "Umsiedler"-Neubauern Rechnung und senkte ihre Ablieferungsverpflichtungen, räumte ihnen Vorzugstarife bei den MAS ein, organisierte einen Viehausgleich und gewährte zinsgünstige Kredite für den Kauf von Vieh, Saatgut und Düngemitteln.

Dennoch blieben die meisten "Umsiedler"-Neubauernwirtschaften weit von einer wirklichen Konsolidierung entfernt. Die Maßnahmen der DWK waren Erleichterungen, die aber ihre insgesamt schlechte Lage nicht ändern konnten. Noch 1950 hatten fast 10% der "Umsiedler"-Neubauern kein Rindvieh.

V. Die soziale Integration

1. Vorbehalte und Benachteiligungen

"Die Vorbehalte der alteingesessenen Landwirte richteten sich besonders gegen die Flüchtlingsneubauern, deren Leistungsfähigkeit und -wille weithin skeptisch beurteilt wurde". Diese Vorbehalte waren so groß, daß gelegentlich Bodenkommissionen "Umsiedlern" zur Verteilung kommendes Vieh vorenthielten, wie ein Bericht in der Deutschen Volkszeitung vom 26. Januar 1946 festhält: "...manchmal bekamen die Umsiedler-Neubauern kein Vieh, während die Landarbeiter, damit das ganze Vieh auf dem alten Gutshof bleiben soll, alles unter sich aufteilten, und so nicht selten zwei, drei und vier Stück Großvieh erhielten".

Durch das Weiterfunktionieren alter dörflicher sozialer Bindungen wurden die (oft als störende Fremdkörper empfundenen) "Umsiedler" vielfach von den Einheimischen benachteiligt, wie auch ein Bericht über die Bodenreform vom Juni 1948 bestätigt: "Wenngleich die Umsiedler in Bezug auf die ihnen zugewiesenen Flächengrößen im allgemeinen nicht schlechter stehen als die eingesessenen Landarbeiter und landarmen Bauern, so ist doch in nahezu allen Gebieten der Zone festzustellen, daß diese Neubürger hinsichtlich der Bodenqualität, vor allem aber auch in Bezug auf die Zuteilung von lebendem und totem Inventar oft an letzter Stelle rangieren".

2. Abhängigkeitsverhältnisse

Durch ihre schlechte Ausstattung gerieten die "Umsiedler"-Neubauern bei der Bewirtschaftung ihrer Böden in bleibende Abhängigkeitsverhältnisse von den Geräten und Maschinen der Altbauern, der VdgB und der MAS. Meist erhielten sie von ihnen keine besondere Unterstützung, wenn auch in einzelnen Fällen die Kreisausschüsse für die Bodenreform besondere Hilfsmaßnahmen eingeleitet haben. Damit war die umfassende Bewirtschaftung ihrer Neubauernstelle meist verunmöglicht und durch die einseitige Abhängigkeit eine bleibende soziale Differenzierung vorbestimmt.

3. Gesellschaftliche Stellung

In der dörflichen Gemeinschaft galten weiterhin der eigene Hof und die entsprechende Hektarzahl als Statussymbole. Den "Umsiedler"-Neubauern blieb meist eine den Einheimischen entsprechende gesellschaftliche Stellung verwehrt; es "blieb der größte Teil der Vertriebenen auch im Jahr 1950 noch auf der untersten Stufenleiter der gesellschaftlichen Hierarchie stehen".

4. Konflikte

Vielfach entluden sich Spannungen zwischen Einheimischen und "Umsiedler"-Neubauern in heftigen Konflikten. Arnd Bauerkämper schließt in seiner Untersuchung der Bodenreform in Brandenburg, die "Bodenreform habe [...] neue Konfliktlinien auf dem Lande ausgebildet, besonders zwischen Neu- und Altbauern. Das Mißtrauen der alteingesessenen Landwirte habe sich dabei vor allem gegen die Flüchtlingsneubauern gerichtet".

VI. Die Landfluchtbewegung

Die relative Stabilität der alten dörflichen Milieus war eine der Triebfedern zur allgemein zu beobachtenden Landflucht der "Umsiedler"; viele der zuvor in der Landwirtschaft tätigen "Umsiedler" wanderten aus den Dörfern in die Industriezentren oder direkt in die westlichen Besatzungszonen ab; knapp 500.000 "Umsiedler" kamen so bis 1951 in die westlichen Besatzungszonen bzw. die Bundesrepublik.

Im Juni 1947 hatten bereits 1,6% der Neubauern in der SBZ ihre Wirtschaft wieder aufgegeben, in Mecklenburg gar 6%; diese Zahl erhöhte sich bis Juli 1949 auf 10,7% (SBZ); die höchste Quote hatte wiederum Mecklenburg mit 17,9%, die niedrigste Thüringen mit 2,5%.

Die Landflucht vieler "Umsiedler" ist Indiz für die Probleme, vor denen sie als Neubauern in der Sowjetischen Besatzungszone standen.  


G. Zusammenfassung

I. Positiva

Die von allen Parteien unterstützte Bodenreform konnte vor allem als Symbol des entschlossenen Integrationswillens der Politik in der Sowjetischen Besatzungszone wirken. Die KPD hatte von Anfang an an eine Landvergabe an "Umsiedler" gedacht, die schließlich auch alle Parteien unterstützten.

Die Verordnungen über die Bodenreform berücksichtigten ausdrücklich die "Umsiedler" und sahen für sie weitgehende Mitentscheidungsrechte und großzügige Erleichterungen vor. Die Landzuteilungen an die "Umsiedler" waren durchweg größer und beinhalteten mehr Ackerboden als die Landzuteilungen an andere.

Es ist kaum zu hoch zu würdigen, daß durch die Bodenreform 350.000 "Umsiedler" eine schnelle (primäre) Integration in Wirtschaft und Gesellschaft erfahren konnten; sie hatten die Möglichkeit, "in den Dörfern nach und nach zu gleichberechtigten Mitgliedern der Gemeinschaft zu werden".

"Mit der Landvergabe wurde gezeigt, daß die Vertriebenen als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft anerkannt wurden". Diese gesetzliche Gleichstellung mit den Einheimischen galt es für die "Umsiedler" in ihrer alltäglichen Praxis zu realisieren.

II. Negativa

Schon bei der Durchführung der Bodenreform blieb real manches hinter den Erwartungen zurück: Die "Umsiedler" waren bereits in den Bodenreformkommissionen unterrepräsentiert; übergroß war der Mangel an Gebäuden, Maschinen und Vieh; die Inventarzuteilungen glichen die im Vergleich schlechtere Ausstattung der "Umsiedler" nicht aus.

"Insgesamt blieb die Integrationswirkung der Bodenreform begrenzt, da die Mehrheit der 'Umsiedler' nicht als Neubauern gebunden werden konnten"; es wäre es durchaus möglich gewesen, mehr "Umsiedler" als Neubauern primär zu integrieren, da ein Drittel des enteigneten Bodens in öffentlicher Hand blieb.

Für die bis 1950 nicht erreichte wirtschaftliche Konsolidierung der "Umsiedler"-Neubauernwirtschaften ist nicht so sehr ihre zu wenig an wirtschaftlicher Stabilität orientierte Größe verantwortlich zu machen als vielmehr ihre völlig unzureichende Ausstattung, die eine ertragreiche Bewirtschaftung verunmöglichte und die "Umsiedler" in eine einseitige Abhängigkeit von den einheimischen Bauern, den VdgB und den MAS brachte.

Am besten konnten die kleinen Länder Thüringen und Sachsen dem Mangel an Gebäuden und Gerätschaften begegnen, da sie vergleichsweise wenige "Umsiedler" aufgenommen und so auch relativ wenige "Umsiedler"-Neubauern zu unterstützen hatten; am schlechtesten konnte Mecklenburg den Mangelzuständen abhelfen; dort waren vergleichsweise viele "Umsiedler" aufgenommen worden.

Die Parteien, die ZVU und die DWK erwiesen sich für die "Umsiedler"-Neubauern in den Nachkriegsjahren als wenig hilfreich; trotz aller Appelle und Anstrengungen konnten sie die wirtschaftliche Situation der "Umsiedler"-Neubauern nicht wesentlich und in notwendiger Weise verbessern.

Auch der SMAD-Befehl Nr. 209 war mehr guter Vorsatz als verwirklichbar; noch 1950 verfügte die Hälfte der "Umsiedler"-Neubauern nicht über eigene Gebäude; viele Neubauten wiederum hatten einen solch oktroyierten Charakter, daß sie vielfach eine wirtschaftliche Schädigung und Schwächung der Initiativkraft der "Umsiedler" bedingten.

Daß die Umsiedler der Bodenreform - von trügerischer Rückkehrhoffnung erfüllt - mit besonderer Skepsis begegneten und von daher manches Mal mangelndes Engagement zeigten, erleichterte der einheimischen dörflichen Bevölkerung, den "Umsiedlern" vorurteilsbehaftet zu begegnen und so auch ihre Integration in die erhalten gebliebenen dörflichen Milieus zu verhindern. Die Bodenreform hat die soziale Differenzierung zwischen einheimischer Bevölkerung und "Umsiedlern" entgegen ihrer Absicht eher verstärkt als gemildert.

Die Land- und Westflucht zahlreicher "Umsiedler"-Neubauern war Reaktion auf die bleibend benachteiligte Situation und unzureichende Ausstattung der "Umsiedler"-Wirtschaften, die Spannungen im sozialen Milieu und nicht zuletzt die Bekämpfung jeglicher Gruppenbildung unter den "Umsiedlern".

III. Fazit

Die Integration in die Gesellschaft und das Wirtschaftsleben glückte den "Umsiedler"-Neubauern nur primär und auf unterster Stufe. "Die bestehende soziale Differenzierung im Dorf wurde durch die Landverteilung zwar aufgebrochen, aber gleichzeitig neue Ungleichheit aufgebaut". Eine wirkliche Integration stand auch 1950 noch aus.

IV. Ausblick

Ab dem 8. September 1950 ("Gesetz über die weitere Verbesserung der Lage der ehemaligen Umsiedler in der Deutschen Demokratischen Republik") tauchen die "Umsiedler" offiziell nicht mehr auf; bereits 1945 hatte die ZVU die euphemistische Sprachregelung "Umsiedler" eingeführt; als die ZVU im Sommer 1948 aufgelöst wurde, galt ihre Arbeit, die Integration der "Umsiedler", entgegen den Ergebnissen in dieser Arbeit als weitgehend abgeschlossen. Thomas Heimann beobachtete anhand der Wochenschau "Der Augenzeuge" eine bereits ab dem Sommer 1948 erkennbar werdende "politisch intendierte[...] Harmonisierung schwelender sozialer Konflikte" mit den "Umsiedlern" und ab 1949 ein Verschwinden des "Flüchtlingsproblems" aus den Wochenschauberichten.

Erst die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) schufen ab 1952 in der Beseitigung aller sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Unterschiede jene Gleichstellung ihrer Mitglieder, ob "Umsiedler" oder Einheimischer, die die Bodenreform in ihrer Durchführung vermissen ließ. Für viele "Umsiedler-Neubauern" kam die Einrichtung einer LPG jedoch einer zweiten Enteignung gleich: "Sie mußten wiederum innerhalb kürzester Zeit ihren Besitz aufgeben - obwohl sie viele Jahre für die Konsolidierung ihrer Bauernstelle gearbeitet hatten".  


H. Literaturverzeichnis

I. Quellen

II. Sekundärliteratur